Sämtliche Informationen zur Anerkennung finden Sie in unserem
Leitfaden.
Zur Antragstellung brauchen Sie zudem die folgenden Formulare:
Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).
Wahlpflichtfächer im Bereich Verkehr - Logistik
Für die Anerkennung bzw. Eintragung von Sprachkursen als Wahlpflichtfächer ist
keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Voraussetzung für die Eintragung
ist, dass die Sprachkurse mind. das Niveau A2 bzw., im Fall von Erstsprachler*innen (‚
Muttersprachler*innen‘) mind. das Niveau B2 haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren
Leistungsnachweisen an das SSB.
Zur Anerkennung anderer Leistungen (keine Sprachkurse) für WPF stellen Sie bitte einen Antrag an
den Prüfungsausschuss mit dem Formular PA01 (inkl. einschlägiger Nachweise).
Gemeinsam verwendete Module bei fakultätsinternem Studiengangswechsel
Einige Module werden von mehreren Studiengängen der Fakultät verwendet. Wenn bei
einem fakultätsinternen Studiengangswechsel ein Modul anerkannt werden soll, welches laut
Modulkatalog von dem zuvor studierten Studiengang und dem aktuell studierten Studiengang verwendet
wird, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit
einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.
Immatrikulation nach Gasthörerschaft im selben Studiengang
Wenn Sie im Rahmen einer Gasthörerschaft Prüfungsleistungen in einem Studiengang
erbracht haben, in den Sie sich später immatrikulieren, ist keine Antragstellung über das hier
dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag inkl.
Leistungsnachweis an das SSB.
MBA nach Zertifikatsstudium
Wenn Sie sich in einen der MBA-Studiengänge der Fakultät einschreiben und in dem
MBA-Studiengang zuvor Leistungen im Rahmen eines Zertifikats-/Diplomstudiums absolviert haben,
werden die Leistungen in der Regel automatisch übernommen.
Immatrikulation nach der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester beworben haben, wurde bereits geprüft,
welche Leistungen aus Ihrem vorhergehenden Studium anerkannt werden können. Es ist kein gesonderter
Antrag mehr nötig. Die anerkannten Leistungen werden vom SSB ‚automatisch‘ für Sie eingetragen.