Häufige Fragen

Was ist der Prüfungsausschuss und welche Aufgabe hat er?

Der Prüfungsausschuss (PA) ist ein vom Fakultätsrat beauftragtes Gremium, das insbesondere für die Organisation der Prüfungen an der Fakultät sowie die Einhaltung der Prüfungsordnungen zuständig ist. Weitere Informationen findest du hier.

Was ist eine Prüfungsordnung (PO)?

Eine Prüfungsordnung regelt alle Anforderungen und Verfahren, die bei Prüfungen in einem bestimmten Studiengang einzuhalten sind. Lese diese bitte sorgfältig, denn sie enthält deine Rechte und Pflichten gegenüber der Fakultät. Die für dich gültige Prüfungsordnung findest du hier.

Ich habe schon ein anderes Studium begonnen/absolviert/im Ausland studiert und möchte mir Leistungen anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Wenn du schon vorher in einem anderen Studiengang studiert hast, kommt eine Anerkennung bereits erbrachter Leistungen (Prüfungen) in Betracht, wenn diese mit den Modulen im Studiengang an unserer Fakultät gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Module sowie die Anerkennung der Noten entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag (Antragsformular im Internet).

Anträge auf Anerkennung können nur vor der Erstbelegung des jeweiligen Moduls gestellt werden. Befindest du dich in einem Modul bereits im Prüfungsverfahren (dieses beginnt mit der Anmeldung zu einer Prüfung), ist eine Anerkennung nicht mehr möglich. Anträge auf Anerkennung müssen unabhängig davon in den ersten beiden Studiensemestern nach Immatrikulation erfolgen. Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen müssen innerhalb der beiden Folgesemester nach dem Auslandsstudium erfolgen. Weitere Informationen zur Anerkennung findest du hier.

Ich habe eine Berufsausbildung abgeschlossen. Kann ich mir Leistungen aus meiner Berufsausbildung anrechnen lassen?

Im Ausnahmefall können auch Leistungen aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung angerechnet werde. Bei Fragen zur Anrechnungsfähigkeit von Leistungen, findest du hier weitere Informationen.

Prüfungen

Welche Prüfungsformen gibt es?

Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus einer Prüfungsleistung oder einer kombinierten Prüfungsleistung.

Folgende Prüfungsleistungen sind durch die Prüfungsordnungen definiert:

  1. Experimentelle Arbeit - EA
  2. Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen - ED
  3. Elektronische Prüfung - EP
  4. Entwurf - EW
  5. Hausarbeit - HA
  6. Klausur - KL
  7. Lernerfolgskontrolle - LE
  8. Mündliche Prüfung - MP
  9. Projektarbeit - PA
  10. Präsentation - PR
  11. Referat - RE
  12. Studienarbeit - SA
  13. Studienbuch - SB

Wann finden die Klausuren statt?

In Abhängigkeit von der Prüfungsform kannst du Prüfungen entweder im Vorlesungszeitraum, also semesterbegleitend, oder im Anschluss an die Vorlesungszeit ablegen. Klausuren finden grundsätzlich nach Ende der Vorlesungszeit, im vom Prüfungsausschuss festgelegten Klausuren- bzw. Prüfungszeitraum statt. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich über drei Wochen. Im Wintersemester finden die Klausuren in der Regel im Januar und im Sommersemester im Juni statt. Die Prüfungspläne werden kurz vor der jeweiligen Prüfungsphase auf den Internetseiten der Fakultät veröffentlicht (Prüfungen/Prüfungspläne). Die Prüfungspläne enthalten nur die Termine der Modulklausuren, nicht die Termine der semesterbegleitenden Prüfungen. Diese werden dir von den Prüfenden mitgeteilt. Damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, findest du die Rahmenprüfungspläne ebenfalls auf der Internetseite der Fakultät.

In jeder Klausurenphase werden alle Modulklausuren angeboten. Andere Prüfungsleistungen (z.B. Referate, Hausarbeiten) kannst du häufig nur einmal jährlich ablegen. Bitte informiere dich hierzu bei deinen Prüfenden.

An Prüfungen kann nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig angemeldet hat. Anmeldungen nach Fristende werden nicht akzeptiert.

Wann muss ich mich für die Prüfungen anmelden und wann kann ich mich abmelden?

In jedem Semester werden die Fristen zur An- und Abmeldung auf den Internetseiten der Fakultät und per E-Mail bekannt gegeben. Anmeldungen erfolgen über die elektronische Prüfungsdaten-verwaltung (HISinOne). Bei Problemen mit der elektronischen Anmeldung wende dich bitte an das Prüfungssekretariat. Bitte prüfe zum Ablauf der Anmeldefrist, ob alle Anmeldungen korrekt verbucht sind. Mache unbedingt einen Screenshot oder einen Papierausdruck von deinen Anmeldungen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Nehmen diesen ggfs. als Nachweis zur Prüfung bzw. Klausur mit.

Wichtiger Hinweis: Zu den Prüfungen ab dem fünften Semester und höher kannst du dich nur dann anmelden, wenn du alle Modulprüfungen des ersten Semesters bestanden hast und mindestens 60 Leistungspunkte in deinem Studiengang erreicht hast.

Die Anmeldung zur Praxisphase sowie zur Bachelor- oder Masterarbeit erfolgt nicht über die elektronische Prüfungsdatenverwaltung. Nutze hier bitte die dafür bereitgestellten Formulare. Mehr dazu lese bitte im Abschnitt „Abschlussarbeit“.

Wann habe ich eine Prüfung bestanden? Wie werden Noten gebildet?

Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend" bewertet wurde. Die Gewichtung und Notenbildung einer Prüfungsleistung, die von mehreren Prüfenden bewertet wird, wird in Absprache mit der oder dem Modulverantwortlichen festgelegt. Bei einer kombinierten Prüfungsleistung wird die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Notenbildung von der oder dem Modulverantwortlichen in Absprache mit den Prüfenden definiert.

Bei der so ermittelten Note werden nur die beiden ersten Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Sollte diese Note genau zwischen zwei gemäß Prüfungsordnung möglichen Noten liegen, wird die bessere Note vergeben. Beispiel: Eine 1,85 liegt genau zwischen den möglichen Noten 1,7 und 2,0. In dem Fall wird die Note 1,7 vergeben.

Wurde eine Modulprüfung nicht bestanden, muss sie insgesamt wiederholt werden. Es gibt keine bestandenen Teil(Fach-)prüfungen. Bitte beachte, dass alle Durchschnittsnoten ab einer 4,01 zu einer 5,0 aufgerundet werden.

Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Was passiert jetzt?

Du hast in jedem Modul (außer bei der Bachelor-/Masterarbeit) drei Versuche, um das Modul zu bestehen. Für Wiederholungsprüfungen musst du dich erneut anmelden. Wiederholungsprüfungen können im nächsten regulären Prüfungszeitraum oder in einem späteren Semester abgelegt werden, soweit die Lehrveranstaltungsformen und Prüfungsleistungen dies zulassen.

Wurde eine Klausur (einer nicht kombinierten Prüfungsleistung) im dritten Versuch nicht bestanden, hast du Anspruch auf eine zusätzliche mündliche Prüfung. Die zusätzliche mündliche Prüfung wird in der Regel im nächsten Prüfungszeitraum durchgeführt. Möchtest du schon zu einem früheren Zeitpunkt geprüft werden, kannst du dies beim Prüfungsausschuss beantragen. Während des gesamten Studiums ist die Anzahl der zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Bachelorstudiengängen auf drei, in Masterstudiengängen auf zwei begrenzt.

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Ich bin mit meiner Note nicht zufrieden. Kann ich die Prüfung wiederholen?

Die freiwillige Wiederholung einer im Erstversuch bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist bei maximal drei Modulprüfungen in Bachelorstudiengängen und maximal zwei Modulprüfungen in Masterstudiengängen zulässig (Verbesserungsversuch). Verbesserungsversuch bedeutet, dass die erzielte Note nur dann gewertet wird, wenn sie tatsächlich besser als die im vorhergehenden Versuch erzielte Note ist. Eine schlechtere Note bzw. ein nicht bestandener Verbesserungsversuch wird nicht gewertet.

Den Wiederholungszeitpunkt kannst du innerhalb des Studiums gemäß dem Prüfungsangebot des Studiengangs frei wählen. Alle Verbesserungsversuche müssen bis zum Tag des Kolloquiums abgeschlossen sein, eine Wiederholung zur Verbesserung der bestandenen Bachelor-/Masterarbeit ist nicht zulässig.

Gibt es die Möglichkeit einer Klausureinsicht?

Am Ende eines Prüfungszeitraums hast du die Möglichkeit, Einsicht in die Bewertung von Klausuren, Hausarbeiten usw. zu nehmen. Der Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und hier bekanntgegeben.

Prüfungsunfähigkeit: Ich bin krank und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen - was tun?

Solltest du am Prüfungstag krank sein oder Abgabetermine für Prüfungsleistungen nicht einhalten können, wird dies als Rücktritt von der Prüfung gewertet.  

Du benötigst kein ärztliches Attest. Der Prüfungsversuch wird nicht gezählt und bleibt erhalten.

Hast du dein Studium an unserer Fakultät vor 2020 begonnen, sieht die für dich gültige Prüfungsordnung andere Regelungen vor. Bitte informiere dich hierzu im Prüfungssekretariat.

Achtung: Diese Regel gilt nicht bei Abschlussarbeiten, Kolloquien und der Prüfungsform Studienarbeit. Hier ist zwingend ein ärztliches Attest erforderlich!

Wenn du innerhalb der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit/Masterarbeit/Studienarbeit krank wirst, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um die Dauer der Erkrankung auf Antrag verlängern. Dafür benötigst du das Formular PA11 bzw. PA02, welches du bitte vollständig ausgefüllt und unverzüglich (innerhalb von 7 Tagen nach Erkrankung) im Prüfungssekretariat einreichst. Bei Studienarbeiten lege das Attest bitte der Betreuerin oder dem Betreuer der Arbeit vor.

Ich möchte krankheitsbedingt ein Attest einholen - was muss ich dazu wissen?

Die Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Bei Krankheit eines Prüflings beruht sie auf einem ärztlichen Urteil. Dies geschieht entweder durch die Vorlage eines unverzüglich ausgestellten und den Mindestansprüchen (siehe unten) genügenden ärztlichen Attests im Prüfungssekretariat, in welchem die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird, oder einer aussagefähigen Beurteilung durch die Ärztin/den Arzt. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Zettel) werden nicht akzeptiert.

Das Attest/die Beurteilung des Haus- oder Facharztes muss den folgenden Mindestanforderungen genügen: Ein qualifiziertes Attest muss klar erkennbar auf einer Untersuchung durch den/die das Attest ausstellende/n Arzt/Ärztin beruhen. Es muss ausdrücklich zu einer etwaigen Prüfungsunfähigkeit und dem Zeitraum der Beeinträchtigung Stellung genommen werden, wobei die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit aus ärztlicher Sicht darzulegen sind. Eine Diagnose ist nicht erforderlich.

Der Arzt muss beurteilen, ob es sich bei den Beschwerden um eine Reaktion auf das Prüfungsgeschehen handelt, d.h. die Prüfungssituation die Beschwerden unmittelbar oder mittelbar auslöst (Prüfungsangst/Prüfungsstress).

Etwaige für das Attest anfallende Kosten werden durch die Hochschule nicht übernommen. Auf Verlangen des Prüfungsausschusses ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen.

Nachteilsausgleich – was ist das?

Studierende, die aufgrund einer (chronischen) Krankheit oder Behinderung oder einer außergewöhnlichen Belastung (z.B. Schwangerschaft) oder durch familiäre Verpflichtungen (z.B. Betreuung minderjähriger Kinder, Pflege von Angehörigen) nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, können durch Antrag PA21 an den Prüfungsausschuss nachteilsausgleichende Maßnahmen in Bezug auf die Prüfungsbedingungen ermöglicht werden.

Bitte nehme vor einer Antragstellung die Beratungsangebote des Lerncoaching in Anspruch.

Wann muss ich die Abschlussarbeit anmelden?

Wenn du alle Modulprüfungen bestanden hast, kannst du einen Antrag auf Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit stellen. Der Antrag auf Zulassung ist spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung bzw. nach Abschluss der betreuten Praxisphase schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen.

In Ausnahmefällen kann auch eine Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgen, wenn noch ein oder zwei Modulprüfungen offen sind. Diese Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.

Wie muss ich die Abschlussarbeit anmelden?

Das Anmeldeverfahren für die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit) unterscheidet sich vom üblichen Anmeldeverfahren bei Modulprüfungen.

Bei der Anmeldung zu Abschlussarbeiten muss ein schriftlicher Antrag an den PA gestellt werden. Die Anträge findest du hier

Ich komme mit meinem Thema nicht zurecht. Kann ich das Thema wechseln?

Das Thema kann einmal und zwar im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgegeben und gewechselt werden. Lese hierzu §19 in der BPO.

Wann und wie muss ich die Praxisphase anmelden?

Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?

Die Abschlussarbeit gebe bitte in elektronischer Form im Portal unter Anwendungen/Campus-Management/Abgabe von studentischen Arbeiten am Abgabetag bis spätestens 24.00 Uhr ab. Bitte lade die Dateien vorzugsweise im PDF-Format hoch. Das maximale Datenvolumen beträgt 2 GB. Beachte unbedingt die Hinweise zum elektronischen Abgabeprozess unter diesem Link: Abgabe von Abschlussarbeiten.

Folgende Dateien sind abzugeben:

  1. Abschlussarbeit, grundsätzlich als eine Datei (im Ausnahmefall können nach Rücksprache mit den Prüfenden auch mehrere Dateien hochgeladen werden),
  2. von dir ausgefülltes Formular PA08b/PA09b (Zulassung zum Kolloquium), Tag, Zeit und Ort des Kolloquiums lasse bitte frei, diese Daten werden von den Prüfenden eingetragen.

Das Formular findest du unter folgender Adresse: https://www.ostfalia.de/cms/de/k/studium/pruefungen/download/

Die Abschlussarbeit wird nach Abgabe automatisch an die Prüfenden weitergeleitet.

ACHTUNG: Wenn du Mediendesign studierst, lade bitte die wissenschaftliche Ausarbeitung und den praktischen Teil im Portal hoch. Ob eine zusätzliche analoge Abgabe erforderlich ist, erfolgt in Absprache mit den Prüfern.

Alle analogen Abgaben müssen am Abgabetag bis 12:00 Uhr dem Prüfungssekretariat vorliegen.
Fällt der Abgabetag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, gebe die analogen Abgaben am nächsten regulären Werktag bis 12:00 Uhr im Prüfungssekretariat ab.

 

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