Praxisprojekte / Praktikum
Immer wieder erreichen mich Anfragen die ungefähr so lauten: „ Lieber Professor, können Sie mein Pflichtpraktikum bei Firma XY betreuen?“.
Meistens meinen diese Anfragen das Praxisprojekt welches bspw. in §10.10 der aktuellen Bachelor-Prüfungsordnung beschrieben ist.
Es ist verständlich, dass Sie diesen Punkt im Laufe Ihres Studiums erledigt haben wollen – aber es ist auch verdammt ungeschickt, diesen Punkt einfach nur abzuhaken! Ja, das Praxisprojekt ist unbenotet (es gibt nur bestanden und nicht bestanden) und eine ziemlich tiefhängende Frucht: Um dort durchzufallen muss man sich schon ziemlich dämlich anstellen und entweder die geforderten Zeiten nicht einhalten oder partout keinen ausreichenden Praxisbericht abgeben.
Aber: Das Praxisprojekt ist i.d.R. die letzte Studienleistung vor der Bachelorarbeit und sollte m.E. dazu verwendet werden, die Bachelorarbeit (BA) vorzubereiten. In Ihrer BA werden Sie eine neue Aufgabenstellung bearbeiten, die immer auch eine Einarbeitung benötigt. Die maximale Bearbeitungsdauer der BA beträgt 3 Monate, die mit Anmeldung der BA anfangen zu laufen; die Einarbeitung in das Thema muss also vor der Anmeldung der BA durch Sie geschehen sein. Es ist also nahliegend und praktikabel, das Praxisprojekt für die Einarbeitung in das Thema der BA zu nutzen. Zeit, die Sie sonst auch benötigen, nur eben zusätzlich, wenn Sie das Praxisprojekt losgelöst von der BA betrachten.
Also: Suchen Sie sich kein Praxisprojekt, sondern suchen Sie sich eine Bachelorarbeit – und dann kann man in den meisten Fällen das Praxisprojekt entspannt davor definieren. Das funktioniert bei externen Arbeiten i.d.R. genauso gut wie bei internen: Sie können das (auf ein BA vorbereitende) Praxisprojekt auch Ostfalia-intern, bspw. in meiner Arbeitsgruppe, absolvieren.
Wenn Sie also eine Abschlussarbeit im von mir vertretenen Bereich suchen, melden Sie sich bitte, bevor Sie sich ein Praxisprojekt suchen, damit wir versuchen können, beides zu kombinieren!