Im Rahmen der Fachtagung "AGV-Datenschutztag 2018" des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig e.V. erörterte Prof. Dr. Litschen am 18. April 2018 als ein besonderes Problem im Zusammenhang mit dem Datenschutz die Notwendigkeit, dass ein Arbeitgeber bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers diese auch vor Gericht beweisen muss.
Prof. Dr. Litschen erläuterte in seinem Vortrag den Zusammenhang zwischen der EU-DSGVO und den zivilprozessualen Problemen. Ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften bedeutet nicht zwangsläufig auch das Verbot der Beweisverwertung vor Gericht, ist jedoch ein Indiz für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.