Eine Impfpflicht könne aktuell von Arbeitgebern in Unternehmen nicht eingeführt werden, so Call im Beitrag. Diese hätten zwar das Recht auf einen ungestörten Betriebsablauf und müssten ihre Mitarbeiter*innen vor gesundheitlichen Risiken schützen. Dem gegenüber stünden jedoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das allgemeine Perönlichkeitsrecht.
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