Am 11.10.2018 fand der Internationale Mädchentag statt, der von den Vereinten Nationen (UN) in 2012 ins Leben gerufen wurde.
Wir an der Brunswick European Law School (BELS) sehen in den auf den Menschenrechten beruhenden Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen ein normatives Konzept, das weltweit in internationale Abkommen und nationale Gesetze überführt werden muss – und auch konsequent durchgesetzt werden sollte.
Die Fakultät hat es sich daher zum Ziel gesetzt, Lösungsansätze kritisch zu begleiten und ein offenes Forum für Diskussion schaffen.
Mädchen haben weltweit mit Hindernissen und vor allem mit Ungleichheit zu kämpfen. Oft werden Mädchen Schulbildung, Ausbildung und ein Eintritt in das Arbeitsleben erschwert oder sogar gänzlich verwehrt. Mädchen haben weltweit gesehen weniger Zugang zu Informationen, Kommunikationstechnologien und zum Internet. Mädchen bekommen oft wenig bis gar kein Gehalt für ihre Arbeit, werden ausgebeutet und –auch sexuell- missbraucht.
Die Veranstaltung „Wechselseitige Reflexionen – der Internationale Mädchentag und die SDGs“ sollte somit auf obige Themen aufmerksam machen. Nach einer Begrüßung durch Dekan Prof. Dr. Winfried Huck wurde die Veranstaltung durch Vorträge von Prof. Dr. Godula Kosack –V orstandsvorsitzende TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.- zum Thema „Selbstbestimmung durch Bildung in Nordkamerun“ und Dipl.-Jur. Aria Jalal-Gündüz, wissenschaftlicher Mitarbeiterin an der Brunswick European Law School (BELS), zum Thema „SDG Ziel 5 - Geschlechtergleichheit: Wo stehen wir wirklich?” bereichert. Die anschließende Moderation der weiterführenden Diskussion leitete Anna-Theresia Krein, M.A., Bunswick European Law School (BELS).