Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU besteht nunmehr seit 50 Jahren. Die Gewährung von Handelspräferenzen für Entwicklungsländer in Form von Zollzugeständnissen seitens der EU (damals noch EWG) begann bereits im Jahr 1971. Diese einseitige Präferenzgewährung ist in ein globales System (Generalized System of Preferences, GSP) eingebettet, in dem die Industrienationen den Entwicklungsländern unter festgeschriebenen Voraussetzungen Zollpräferenzen für bestimmte Waren mit Ursprung in den begünstigten Entwicklungsländern gewähren.
Anlässlich des APS-Jubiläums untersucht Frau Leonie Zappel, LL.M. in ihrem Beitrag "50 Jahre APS der EU - ein Anreiz für nachhaltige Entwicklung?" die Entwicklung des APS-Schemas der EU. Ist das APS-Schema der EU ein Anreiz für die nachhaltige Entwicklung?
Den ersten Teil des Beitrages finden Sie im AW-Prax-Heft 11/2021 ab S. 591. Der zweite Teil erscheint sodann im AW-Prax-Heft 12/2021.