Prof. Dr. Litschen veröffentlicht mit Frau Katharina Grocholl LL.M einen Beitrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • 10.02.25 14:37

Unter dem Titel "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (veröffentlicht in apf, Heft 1/25, S.10-14) beschäftigen sich Prof. Dr. Litschen und Frau Grocholl mit der Problematik, wenn Arbeitgeber ihrer Obliegenheit zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX nicht nachkommen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Ausscheiden aller Alternativen und denkbaren Lösungen der Arbeitsplatzanpassung und alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu erläutern. Sollte ihm dies gelingen, so ist eine krankheitsbedingte Künidgung ohne betriebliche Eingliederung möglich. Kann der Arbeitgeber seiner Darlegungs- und Beweislast nicht genügen, so folgt daraus die Unwirksamkeit der Kündigung. Ein Sachverständigenbeweis, ein Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes, ein erfolgsloses vergangenes BEM sowie eine Bewilligung zur Rente wegen voller Erwerbsminderung an sich können die Entbehrlichkeit des BEM hingegen nicht belegen. Sie eignen sich, bis auf letztere, allenfalls dazu, die vorgetragene Argumentationskette zu unterstützen.

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