Am 16. Februar 2023 war Prof. Dr. Winfried Huck eingeladen, einen Expertenvortrag zum Thema „Die Lieferkettengesetzgebung im Lichte der Nachhaltigkeitsziele der Globalen Agenda 2030“ zu halten. Der Vortrag fand statt auf Einladung des Windindustrie- und Wasserstoffverbandes WAB e.V., Hamburg, der gemeinsam mit dem Rechtsberatungsunternehmen Carneades Legal Rechtsanwälte Voigt und Kruse PartG mbB eingeladen hatte.
Organisiert als halbtägiges Event trug Prof. Dr. Huck zur nachhaltigen Entwicklung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) sowie damit verbundener rechtlicher Entwicklungen vor. In seinem vor Wirtschaftsvertretern der Windkraft- und Energiebranche, akademischen Kollegen verschiedener Universitäten gehaltenen Fachvortrag zum Thema zeigte er die zahlreichen Verbindungen zwischen dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem europäischen Entwurf einer Richtlinie vom 23.02.2022 zur Due-Diligence-Prüfung (CSDDD) der Nachhaltigkeit von Unternehmen und der Globalen Agenda 2030 und den UN Guiding Principles on Business & Human Rights (UNGPs) auf.
Die vielfältigen rechtlichen Vorgaben beziehen dabei private Akteure ausdrücklich ein, so Huck, dies sogar ausnahmsweise und unter Umständen nach der ROM II VO eine zivilrechtliche Haftung erzeugend. Dabei machte Huck auch aufmerksam darauf, dass es nicht lediglich auf die politische Willensbekundung ankäme, sondern auf die wahrnehmbare Umsetzung und Erfüllung der zugeordneten Indikatoren. Weiterhin verdeutlichte er, dass eine Klimahaftung oder sonstige Klimaverantwortlichkeit hingegen nicht in das deutsche Lieferkettengesetz aufgenommen worden und insbesondere auch nicht in allgemeinere Umweltschutznormen hineinzulesen sei. Dies sei, so Huck, vom Gesetzgeber historisch unter anderem durch den Verweis auf eine abschließende Aufzählung relevanter Abkommen in den Anlagen des LkSG deutlich gemacht worden. Insgesamt zeige sich damit, dass kein kohärentes Gesamtkonzept bestehe, weder auf deutscher noch auf europäischer Gesetzesebene. An der Erkenntnis der Globalen Agenda 2030 und der anhand der Informationen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC — Intergovernmental Panel on Climate Change) nachvollziehbaren Datenlage gehe, trotz wiederholtem Anerkenntnis der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, diese Rechtsgestaltung jedenfalls vorbei und negiere damit weitestgehend den Klimawandel als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.
An seinen Vortrag schlossen sich ein reger Austausch und eine exzellente Diskussionsrunde zwischen den anwesenden Wissenschaftlern und Juristen an.
Prof. Dr. Huck bedankt sich bei Rechtsanwalt Tobias Voigt (Carneades Legal) und Steffen Schleicher (WAB e.V.) für die Einladung und freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Energietransition.
Mehr Informationen zur Forschung von Prof. Dr. Huck finden Sie hier.