Am 11. April 2018 ist unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, und der Marschallin der polnischen Woiwodschaft Lebus (województwo lubuskie), Elżbieta Anna Polak, der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für grenznahe und regionale Zusammenarbeit zusammengekommen. Auch die Ostfalia war auf der 42. Ausschusssitzung vertreten durch Dr. Christoph-Eric Mecke, der vor dem Plenum einen Vortrag zu internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten im deutsch-polnischen Kontext gehalten hat.
Teil der deutschen Delegation waren Vertreter des Auswärtigen Amtes, der deutschen Botschaft in Warschau sowie der deutschen Bundesländer. Die polnische Delegation war mit Vertretern des polnischen Außenministeriums, des Ministeriums für Investition und Entwicklung und des Innenministeriums sowie Vertretern zahlreicher Woiwodschaften nach Berlin angereist. Außerdem waren aus beiden Ländern Kommunalvertreter sowie zahlreiche Persönlichkeiten aus der Zivilgesellschaft zugegen, die seit vielen Jahren auf kommunaler Ebene im deutsch-polnischen Verhältnis Brücken bauen.
Der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit unter der Leitung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Woidwodschaft Lebus ist einer von vier Ausschüssen der Regierungskommission, die regelmäßig zusammenkommen, um die Zusammenarbeit auf politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene im deutsch-polnischen Alltag zu fördern. Der nordrhein-westfälische Europaminister unterstrich auf der Ausschusssitzung in Berlin, dass die 1991 eingesetzte Regierungskommission „ eine wichtige Basis für den konstruktiven deutsch-polnischen Dialog“ sei und ungeachtet mancher unterschiedlichen Sichtweisen in Deutschland und Polen ein „Signal“ gebe, „dass wir in Europa eine gemeinsame Agenda haben.“ Zugleich wies die Marschallin der Woidwodschaft als Ko-Ausschussvorsitzende darauf hin, dass allein in der an Brandenburg angrenzenden Woiwodschaft Lebus 674 Firmen mit ausländischem Kapital tätig seien, „darunter 335 mit deutscher Beteiligung“ .
Schwerpunktthemen der simultan übersetzten Vorträge und Diskussionen in der Senatskanzlei des Landes Berlin als Gastgeber waren der Wissens- und Innovationstransfer im deutsch-polnischen Wirtschaftsaustauch sowie in einem zweiten Panel persönliche Beziehungen, Partnerschaft und Familie im deutsch-polnischen Verhältnis. Aktuelle Probleme in beiden Bereichen wurden nicht ausgespart. So verdeckt die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen, dass der Transfer innovativer Technologien in beiden Richtungen und die Durchlässigkeit zwischen grenzüberschreitender Wirtschaft und Technologieforschung an den Universitäten noch verbesserungsbedürftig sind. Im gesellschaftlichen Bereich kommt es durch die ständig zunehmende Anzahl von Ehen und Partnerschaften im deutsch-polnischen Kontext naturgemäß auch vermehrt zu internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten in Einzelfällen. In den Diskussionen waren sich die Fachvertreter einig, dass noch viel zu tun ist, um das geschichtlich begründete und in der Gegenwart von manchen polnischen Medien noch geschürte tiefsitzende Misstrauen in der polnischen Gesellschaft gegenüber deutschen Kinderschutzbehörden und deutschen Familiengerichten abzubauen und die Zusammenarbeit von Fachvertretern beider Seiten zu verbessern.
Sämtliche Vorträge und Diskussionen, deren protokollierte Ergebnisse in die für Juni geplante
Zusammenkunft der Deutsch-polnischen Regierungskonferenz in Landsberg an der Warthe (Gorzów
Wielkopolski) eingehen werden, waren aber von dem von dem von allen Teilnehmer/innen getragenen
Bemühen geprägt, bestehende Probleme gemeinsam anzugehen und zu lösen.
Das Impulsreferat zu internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten im deutsch-polnischen Kontext
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Weitere Hinweise:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-holthoff-pfoertner-will-deutsch-polnischen-dialog-als
Foto: fot. Krzysztof Kubasiewicz/lubuskie.pl