Prof. Dr. Winfried Huck und Jennifer Maaß, LL.M. veröffentlichen einen gemeinsamen Beitrag in der Working Paper Series des Cambridge Centre for Environment, Energy and Natural Resource Governance (C-EENRG) zur Frage der rechtlichen Anwendbarkeit der Sustainable Development Goals (SDGs). Huck und Maaß gehen insbesondere der Frage auf den Grund, inwiefern sich aus SDG 16 ein Zugang zu Gericht für die in der Globalen Agenda 2030 verankerten Themen generieren lässt.
Der Beitrag fußt auf einem Vortrag von Prof. Dr. Huck im C-EENRG, in welchem er die teils immensen Lücken in der Gestaltung von SDG 16 zur Steuerung und Gestaltung von Justizsystemen aufzeigte.
Dabei wird der Zugang zur Justiz aus guten Gründen als ein Baustein im Rechtsstaatlichkeitskonzept der SDGs gesehen. Doch bis heute ist nicht sicher, was der Zugang zur Justiz im Lichte der Globalen Agenda 2030 und der SDGs überhaupt bedeutet. Haben die Rechte von Individuen und Gruppen vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Freihandelsabkommen mit Handels- und Nachhaltigkeitskapiteln überhaupt eine Chance, verwirklicht zu werden? Welche Zuständigkeiten existieren? Bestehen Möglichkeiten, der Natur selbst Klagebefugnis zu verleihen? Und können den SDGs selbst Argumente entnommen werden, die den Zugang zu Gerichten rechtfertigen oder sogar erweitern? Der Beitrag untersucht all diese Fragen und beleuchtet das Konzept des Zugangs zum Recht, wie es in SDG 16.3 verankert ist und zeigt auch seine rechtliche Belastbarkeit auf. Diesem grundsätzlichem Verständnis werden die Schwierigkeiten in unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten entgegengehalten, um Anwendungslücken aufzudecken, aber auch Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Den Beitrag finden Sie hier:
und auf SSRN: https://ssrn.com/abstract=3896868
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Informationen zur Forschung von Prof. Dr. Huck und seinem Team finden Sie hier.