In
ihrem Beitrag "Die Neuregelungen im E-Commerce durch den Import-One-Stop-Shop (IOSS)" erläutert
unsere Absolventin Karolin Kassenbeck, LL.B. die neuartigen Besteuerungsverfahren im Rahmen des
Import-One-Stop-Shop (IOSS), welche im Zuge der zweiten Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets der
Europäischen Union in Kraft traten. Unternehmen können über den IOSS Umsätze aus Fernverkäufen
deklarieren, sofern Waren aus einem Drittland an einen privaten Endverbraucher im Wert von unter
150 Euro veräußert werden. Neben Erleichterungen im Verwaltungsablauf sind nunmehr auch erhebliche
Einsparungen im Rahmen der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmen möglich.
Dennoch
birgt das IOSS auch Hürden für Unternehmen aus Drittstaaten sowie Probleme im Zusammenhang mit der
Nutzung des Incoterm „DDP“. Frau Kassenbeck kommt zu dem Ergebnis, dass Lieferanten aus
Drittländern ohne Kenntnis der Regelungen sowie fachkundige Unterstützung kaum in der Lage sein
werden, die Vorteile des IOSS voll auszuschöpfen.
Den
vollständigen Beitrag mit allen Erläuterungen zu den Chancen und Herausforderungen des IOSS finden
Sie in der Märzausgabe des Informationsdienstes Der Zoll-Profi! sowie aus dem Hochschulnetzwerk
über Juris.