Unsere Absolventin Karolin Kassenbeck LL.B. veröffentlicht einen Beitrag zu den Neuregelungen im E-Commerce durch den IOSS

  • 02.04.22 13:38
  • Leonie Zappel

In ihrem Beitrag "Die Neuregelungen im E-Commerce durch den Import-One-Stop-Shop (IOSS)" erläutert unsere Absolventin Karolin Kassenbeck, LL.B. die neuartigen Besteuerungsverfahren im Rahmen des Import-One-Stop-Shop (IOSS), welche im Zuge der zweiten Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets der Europäischen Union in Kraft traten. Unternehmen können über den IOSS Umsätze aus Fernverkäufen deklarieren, sofern Waren aus einem Drittland an einen privaten Endverbraucher im Wert von unter 150 Euro veräußert werden. Neben Erleichterungen im Verwaltungsablauf sind nunmehr auch erhebliche Einsparungen im Rahmen der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmen möglich.
Dennoch birgt das IOSS auch Hürden für Unternehmen aus Drittstaaten sowie Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Incoterm „DDP“. Frau Kassenbeck kommt zu dem Ergebnis, dass Lieferanten aus Drittländern ohne Kenntnis der Regelungen sowie fachkundige Unterstützung kaum in der Lage sein werden, die Vorteile des IOSS voll auszuschöpfen. 
 
Den vollständigen Beitrag mit allen Erläuterungen zu den Chancen und Herausforderungen des IOSS finden Sie in der Märzausgabe des Informationsdienstes Der Zoll-Profi! sowie aus dem Hochschulnetzwerk über Juris.
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