Prof. Dr. Diethard Breitkopf und Tino Glumm reisten am 23. Oktober 2019 mit rund 50 Studierenden des Studiengangs Recht, Personal und Personalpsychologie nach Erfurt, um beim Bundesarbeitsgericht das Arbeitsrecht auch einmal in der gerichtlichen Praxis zu erleben.
In Erfurt erwartete die Studierenden zunächst ein nebliger Herbstabend mit einer zweistündigen Stadtführung. Die zwei Stadtführerinnen lotsten die Studierenden durch dunkle Gassen und verschwiegene Hinterhöfe zu den historischen Orten der wunderschönen Altstadt und wussten unterhaltsam von zahlreichen spannenden und amüsanten Begebenheiten zu berichten. Später ließen die Studierenden den Abend in einer der vielen Kneipen der Stadt gesellig ausklingen.
Am nächsten Morgen stand dann der Besuch des Bundesarbeitsgerichts an. Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Gerichts gab den Studierenden zunächst einen Überblick über dessen Geschichte, Aufbau und Funktion: Das höchste deutsche Arbeitsgericht besteht seit 1954 und hat seit 1999 seinen Sitz in Erfurt. Es ist die Revisions- und Beschwerdeinstanz für Entscheidungen vor allem der Landesarbeitsgerichte und prüft diese auf Rechtsfehler. Das Bundesarbeitsgericht soll die Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit sicherstellen und die Einheitlichkeit der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung wahren. Die Rechtsprechung wird von den zehn Senaten und gelegentlich vom Großen Senat wahrgenommen. An diesem Vormittag war eine Verhandlung vor dem zweiten Senat zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung angesetzt. Die Studierenden gewannen dabei einen sehr guten Einblick, wie Gerichtsverfahren in der Praxis ablaufen und Arbeitsrecht ausgelegt wird.
Anschließend traten die Studierenden nach einer kurzen Stärkungspause die Rückreise nach Wolfenbüttel an. Eine gelungene Exkursion mit vielen lehrreichen und spannenden Eindrücken.