Prof. Dr. Litschen veröffentlicht einen Beitrag zur Konkretisierung des arbeitnehmerbezogenen Tatbestandsmerkmals bei Wechselschichtarbeit im Sinne des § 7 Abs. 1 TVöD

  • 30.10.19 09:15

Unter dem Titel "Das arbeitnehmerbezogene Tatbestandselement bei Wechselschichtarbeit" untersucht Prof. Dr. Litschen die Anforderungen des § 7 Abs. 1 TVöD/TV-L.

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes spielt Wechselschichtarbeit eine große Rolle. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch in der Ver- und Entsorgung, im Rettungsdienst und in anderen Bereichen der Grundlagenversorgung muss "rund um die Uhr" gearbeitet werden. Mit der Wechselschicht sind durch den ständigen Rhythmuswechsel in den täglichen Abläufen erhebliche Belastungen verbunden, was sich sowohl physisch als auch psychisch auf die Beschäftigten auswirkt. Aus diesem Grunde sieht u.a. der TVöD in den §§ 8, 27 TVöD Ansprüche für Beschäftigte vor, die einen entsprechenden Ausgleich schaffen sollen.

Voraussetzung für die Ansprüche ist, dass eine Wechselschichtarbeit im Sinne des § 7 Abs. 1 TVöD vorliegt. Die Beantwortung ist nicht erst seit Einführung des TVöD, sondern auch schon zu den entsprechenden Vorgängerregelungen des BAT/BMT-G ständiger Anpassungen in der Rechtsprechung unterworfen. Die arbeitnehmerbezogene Komponente fordert, dass die (konkrete) Arbeit des Beschäftigten nach einem Schichtplan (Dienstplan) erfolgt, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Die Untersuchung zielt darauf ab, die tatsächliche Arbeitsleistung und die Heranziehung zur Nachtarbeit näher zu konkretisieren.

Den vollständigen Artikel können Sie über beck-online abrufen: öAT 2019, 199

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