Dürfen Unternehmen über die Computertastaturen ihrer MitarbeiterInnen die Inhalte kontrollieren? Kann die Anwendung von HR-Software, die personengeschützte Daten an den Softwaredienstleister übermittelt, zu Gerichtsstrafen führen? Und wie ist eigentlich die rechtliche Regelung für die Weitergabe von Daten über Ländergrenzen oder die Grenzen der Europäischen Union?
Diese Fragen sind nur ein kleiner Teil der spannenden Themen rund um den Datenschutz, der auch im Rahmen von HR Analytics und bei der Anwendung von Personalinformationssystemen zunehmend auch öffentlich diskutiert wird- zumal empfindliche Strafen bei Verstößen drohen.
Am 01. Juni von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr wird Dr. Christoph Lahmann an unserer Hochschule zu Gast sein. Er wird uns an seiner Expertise bezogen auf Datensicherheit und den Beschäftigtendatenschutz partizipieren lassen.
Die Veranstaltung findet statt auf dem Campus Wolfenbüttel im Raum A244. Auf ausdrücklichen Wunsch ist eine Online-Teilnahme möglich. Dafür melden Sie sich bitte bis zum 30. Mai an bei i.kummert@ostfalia.de, damit die Technik bereitgestellt werden kann.