Anfrage aus New York: Prof. Dr. Huck als Experte zur Rechtsstaatlichkeit befragt

  • 06.07.22 17:28
  • Tahar Benmaghnia

Nach einer Anfrage eines New Yorker Professors der Fordham University äußerte sich Prof. Dr. Huck zu Mechanismen der Rechtsstaatlichkeit in einem der größten Newsportale der Republik Sloweniens. Der im Newsportal Siol.net veröffentlichte Artikel befasst sich mit dem Recht auf Zugang zu Gericht für Beamte nach einem Arbeitsplatzverlust.

Ausschlaggebend sei, so Prof. Dr. Huck, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vor allem der sogenannte „Vilho Eskelinen-Test“, benannt nach dem Gerichtsverfahren Vilho Eskelinen und andere gegen Finnland - 63235/00 (Urteil vom 19.4.2007). Dieser mit Urteil vom 19.04.2007 neu formulierte Test ist seither maßgeblich für die Anwendung von Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Der Gerichtshof hatte in dem Verfahren entschieden, dass vom Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 EMRK lediglich ein sehr kleiner Kreis von Beamten mit einer besonderen Bindung an den Staat anzusehen sei, wie z. B. Beamte des Verteidigungs- oder Innenministeriums sowie der Streitkräfte und der Polizei und damit sehr restriktiv einzuschätzen sei. Der Staat müsse außerdem nachweisen, dass der Streitgegenstand mit der Ausübung der Staatsgewalt in Zusammenhang stehe.

Der vom EGMR entwickelte „ Vilho-Eskelinen-Test“ sieht Folgendes vor:

  • Der Staat muss in seinem nationalen Recht den Zugang zu einem Gericht für die betreffende Stelle oder Personengruppe ausdrücklich ausgeschlossen haben.
  • Der Ausschluss muss aus objektiven Gründen im Interesse des Staates gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang kommt es nicht nur darauf an, dass der Kläger in einem Bereich oder einer Abteilung arbeitet, die mit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse befasst ist, oder dass ein „besonderes Vertrauens- und Loyalitätsverhältnis“ zwischen dem Beamten und dem Staat als Arbeitgeber besteht. Vielmehr seien die genaue Ausübung der Befugnisse und das Arbeitsverhältnis kontextabhängig zu beurteilen.

Dem Grunde nach ist ein Ausschluss des Zugangs zu Gericht auf Grundlage des Art. 6 EMRK folglich nur dann möglich, wenn der Zugang zu Gericht gewährleistet und der Beamte in der Lage ist, seine Ansprüche durchzusetzen. Ein allgemeiner Ausschluss vom Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK für Beamte ist grundsätzlich nicht mehr tragfähig. Die mit Art. 6 EMRK verankerten Verfahrensgarantien, die kontextuell den jeweiligen nationalen Verfahrensvorschriften zu entnehme sind, sind aufrecht zu erhalten. Im Vilho-Eskelinen-Urteil wurde insbesondere über die mündliche Anhörung in einem angemessenen Zeitrahmen entschieden.

Der News-Artikel wurde am 21.06.2022 Siol.net veröffentlicht. Sie können den Artikel hier abrufen.

Weitere Informationen zur Rechtsstaatlichkeit vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Forschung von Prof. Dr. Huck finden Sie hier.

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