Prof. Dr. Fabian Stancke veröffentlicht BB-Kommentar zum BGH-Urteil: Schlecker – Zum Schadensersatz von Anton Schlecker e. K. i. L. wegen des Drogeriekartells

  • 15.02.23 06:12

Prof. Dr. Stancke hat in der neusten  Ausgabe des Betriebs-Beraters die jüngste Leitentscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs im Bereich des Kartellschadensersatzrechts, der zunehmend von teils milliardenschweren Massenklagen geprägt ist, kommentiert und die Praxisfolgen erläutert (Az. KZR 42/20 - Schlecker). Die wesentlichen Aussagen des BGH lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Auch wenn Kartellanten lediglich Preisinformationen austauschten und keine Preise festlegten, führt dies zu einer tatsächlichen Vermutung für künstlich überhöhte Preise.
  • Dies führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast, die nach wie vor beim Kläger liegt, kann aber Indizien für den behaupteten Sachverhalt schaffen.
  • Es bleibt für die Beklagten möglich, durch gegenläufige Indizien die Tatsachenvermutung zu erschüttern.
  • Regressionsanalysen können grundsätzlich einen relevanten Beweis dafür darstellen, dass der Kläger durch den Kartellverstoß einen Schaden erlitten hat.

Bibliographische Angaben

Prof. Dr. Fabian Stancke, Der bloße Informationsaustausch zum Preissetzungsverhalten begründet die tatsächliche Vermutung einer kartellbedingten Preisüberhöhung, in: Betriebs-Berater, Heft 07, S. 339.

Hier gelangen Sie zu dem Beitrag bei beck-online.

nach oben
Drucken