Tempolimit für Beschäftigte der Kirche? Prof. Dr. Call äußert sich in der Braunschweiger Zeitung zum Thema und ordnet die Vorgabe von Höchstgeschwindigkeiten durch Arbeitgeber juristisch ein

  • 24.11.22 13:35

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat bei ihrer Tagung in Magdeburg ein freiwilliges Tempolimit beschlossen. Kirchenmitarbeiter sollen auf Autobahnen künftig nicht schneller als 100 und auf Landstraßen als 80 km/h fahren. Es soll auch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für eine entsprechende Selbstverpflichtung geben.

Der Vorschlag der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit für Beschäftigte der EKD wird im Artikel "Das sagen Braunschweigs Pfarrer zum Tempolimit für die Kirchen" vom 23.11.2022 diskutiert. Prof. Dr. Horst Call beurteilt die Frage aus arbeitsrechtlicher Sicht und geht auch darauf ein, wie der Sachverhalt einzuordnen wäre, wenn nicht nur über eine freiwillige Selbstverpflichtung gesprochen wird, sondern der Arbeitgeber konkret vorschreiben würde, wie Dienstfahrten abzulaufen haben.

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