Im Rahmen der Konferenz mit dem Titel „Procedimientos alternativos de solución de conflictos“ referierte Prof. Dr. Horst Call am 9. Oktober 2019 über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bedeutung der Mediation in Deutschland als Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Arbeitskonflikten. Er betonte, dass die Verbreitung und Nutzung dieses Instruments im Arbeitsleben in Deutschland noch nicht zufriedenstellend und hinter den beim Inkrafttreten des Mediationsgesetzes im Jahr 2012 bestehenden Erwartungen zurück geblieben ist. Da die Chancen und Potentiale, welche die Mediation bietet, bislang von vielen Unternehmen weder erkannt noch ausgeschöpft werden, erscheint eine stärkere Bekanntmachung von Nutzen und Chancen der Mediation notwendig.
Auf der von der im Jahre 1526 gegründeten Universität Granada ausgerichteten Konferenz hielt Herr Sören Stein, LL.B. zudem auf Spanisch einen Vortrag über zwei Beispiele für die außergerichtliche Streitbeilegung im deutschen kollektiven Arbeitsrecht. Er schilderte Gemeinsamkeiten und Unterschiede der tariflichen Schlichtung und der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle.
Am Vortag empfingen in der Fakultät für Arbeitsbeziehungen und Personalmanagement Dekan Prof. Dr. Pedro Antonio García López, Vizedekanin für die Studienordnung Prof. Dr. Mª Isabel Granados Romera sowie Vizedekanin für Internationale Beziehungen Prof. Dr. Belén Iboleón Salmerón die Exkursionsgruppe der BELS, vertreten durch Herrn Sören Stein, LL.B., Herrn Tino Glumm, LL.B. und zehn RPP-Studierende, die vom 7. bis zum 13. Oktober dank eines vielseitigen Programms zahlreiche interessante Eindrücke und Erkenntnisse in Granada gewinnen konnte.
Die BELS dankt Frau Lic. Rosa Maria Callado vom Sprachenzentrum für die tatkräftige Mitarbeit vor und während der Exkursion.
Text: Sören Stein, LL.B.