Im Bereich kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche waren die vergangenen Jahre hinsichtlich nahezu aller Aspekte von Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage von erheblichen Unsicherheiten geprägt.
Durch die Kartellschadensersatzrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland im Rahmen der 9. GWB-Novelle sowie höchstrichterliche Rechtsprechung lichtet sich aber allmählich der Nebel um Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen solcher Klagen. Dies gilt nicht zuletzt für die Frage, wer in kartellrechtlichen Schadensersatzklagen überhaupt zur Klage befugt ist und welche Beweismaßstäbe für den Nachweis der Kartellbetroffenheit gelten.
Hier haben erst der BGH in seiner Lottoblock II-Entscheidung und die 9. GWB-Novelle entscheidende Konkretisierungen gebracht, die von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in ihrer ganzen Konsequenz noch zu adaptieren sind.
Prof. Dr. Stancke beleuchtet in seinem Beitrag sämtliche derzeit diskutierten Fragen der Betroffenheit und Aktivlegitimation im Rahmen kartellrechtlicher Schadensersatzklagen.
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