Herrn Dr. iur. hab. Christoph-Eric Mecke wurde am 9. Dezember 2019 während einer akademischen Feier der juristischen Fakultät der Universität Breslau (Wrocław) durch deren Dekan, Herrn Professor Dr. iur. hab. Karol Kiczka, die Habilitationsurkunde überreicht.
Die feierliche Überreichung in Anwesenheit der Professoren der juristischen Fakultät sowie der stellvertretenden Rektorin der Breslauer Universität fand im Rahmen einer traditionellen akademischen Feier in der prächtigen barocken Breslauer Universitätsaula „Oratorium Marianum“ statt. Vorangegangen war ein Beschluss des Breslauer Fakultätsrats, der dem positiven Votum der in Warschau tagenden Gutachterkommission gefolgt ist. Sieben Fachgutachter aus Polen und Deutschland hatten die von Herrn Dr. hab. Mecke vorgelegte Habilitationsschrift „Begriff des Rechts und Methode der Rechtswissenschaft bei Rudolf von Jhering“ (Göttingen: V&R unipress 2018, 747 S.) sowie alle nach der Promotion veröffentlichten Fachbücher und Fachaufsätze in deutscher, polnischer, englischer und französischer Sprache einer kritischen Beurteilung unterzogen. Auch didaktische Leistungen in Lehrveranstaltungen, Auftritte auf internationalen Fachkonferenzen und Erfolge im Bereich der Einwerbung von Drittmitteln waren Gegenstand des Habilitationsverfahrens.
Mit der Habilitation hat Herr Dr. iur. hab. Mecke die Befähigung zur selbständigen Lehre (venia legendi) an allen juristischen Fakultäten polnischer Universitäten erworben und erfüllt damit die formalen Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur im Bereich der Rechtswissenschaften.
vorne (von links): Dekan der juristischen Fakultät der Universität Breslau, Prof. Dr. iur. hab. Karol Kiczka, und Dr. iur. hab. Christoph-Eric Mecke