Der handliche Kompaktkommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, der jetzt in der 4. Auflage mit 843 Seiten erschienen ist, wird als Alternative und Ergänzung zu umfangreicheren Werken angesehen.
Mit einem Fokus auf die neuesten Entwicklungen – von der Digitalisierung über die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bis hin zur aktuellen Rechtsprechung – bietet das Werk eine praxisnahe und verlässliche Orientierung in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Auszug aus dem Vorwort zur vierten Auflage:
"'Beschleunigung, Deregulierung und Privatisierung haben Konjunktur', so lautete vor 27 Jahren der prägnante Befund von Dr. Bernhard Stüer (DVBl 1997, S. 326) Es schien, als seien verwaltungsrechtliche Instrumente gefunden worden, um den bedrohten Investitions‐ und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Überlange Planungs‐ und Genehmigungsverfahren sollten gestrafft und vereinfacht werden. Zu den Maßnahmen zählten unter anderem das zwischenzeitlich aufgehobene Sternverfahren und die ebenfalls abgeschaffte Antragskonferenz, deren Wiedereinführung aktuell von Bund und Ländern gefordert wird.
Heutige Herausforderungen wie der Krieg in der Ukraine, die Energiewende, der Wasserstoffausbau, die Dekarbonisierung, der Klimaschutz, die Digitalisierung, die Künstliche Intelligenz, der Wohnungsbau und verschleppte Infrastrukturprojekte übersteigen die damaligen Gegebenheiten sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht. Bereits 1996 reagierte der Gesetzgeber mit einer Reihe von Beschleunigungsgesetzen, darunter das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Diese sollten– so die Intention– einfach, zweckmäßig und zügig ablaufen, wie es § 10 S. 2 VwVfG ab 1996 vorgab. Die Vorwürfe, es handele sich dabei um 'unverbindliche Gesetzeslyrik oder eine Hohl‐ bzw. Leerformel' ernteten überzeugenden Widerspruch (Bonk NVwZ 2001, 636 (639)).
Mit neuem Beschleunigungsschub erreichten zahlreiche Modernisierungen vor allem das gegenüber dem VwVfG vorrangige Fachrecht, wie etwa EEG, BImSchG (BT‐Drs. 20/11657 vom 5.6.2024), WindSeeG, EnWG, NABEG und LNGG. Dabei sollte nicht übersehen werden, dass das Auseinanderdriften zwischen dem subsidiären VwVfG und dem vorrangigen Fachrecht ebenfalls beschleunigt wird, was die Frage aufwirft, ob und inwieweit eine bessere Verzahnung zwischen Fachrecht und dem allgemeinen VwVfG eine Aufgabe ist, für deren Erledigung die Zeit reif wäre.[…]
Zum 1.1.2024 trat weitgehend das fünfte VwVfÄndG in Kraft, welches zahlreiche digitale Konzepte aus dem PlanSiG übernimmt, insbesondere zur Auslegung und Erörterung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren. Zukünftig müssen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht werden. Die zur Auslegung vorgesehenen Dokumente müssen ebenfalls vor Beginn des Erörterungstermins online bereitgestellt werden. Die Onlinekonsultation und mit Einwilligung der Beteiligten auch Video‐ oder Telefonkonferenzen können jetzt Erörterungstermine ersetzen. Die elektronische Ersetzung der Schriftform wurde erweitert, so etwa die Zulassung des 'qualifizierten elektronischen Siegels' für Behörden und des 'besonderen elektronischen Anwaltspostfachs' (beA) […]
Der Kommentar befindet sich damit auf dem Stand von Juli 2024. Die bisherige Konzeption wird auch in der vierten Auflage beibehalten. Die Kommentierung orientiert sich weiterhin an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte. Das Werk wendet sich an all jene, die einen schnellen, zuverlässigen und zugleich umfassenden Einstieg in das Rechtsgebiet suchen und diesen im vorliegenden Kommentar rasch finden sollten."
Die Gliederung, das Vorwort, Rezensionen und weiteren Details zum Werk finden Sie hier.