"…aber das kann ich nicht tun!"

  • 12.12.17 10:00

Dr. jur. Christian Lewke, LL.M., veröffentlicht einen Artikel über künstliche Intelligenz und ihre Beteiligung am öffentlichen Diskurs

Ungeachtet der Tatsache, dass die Erschaffung „echter“ künstlicher Intelligenz („K.I.“) voraussichtlich allenfalls in sehr weiter Zukunft möglich sein wird, gibt es viele bedeutende und im Werden begriffene Anwendungsfelder der K.I. auf einzelnen Gebieten wie insb. der Analyse großer Datenmengen oder verschiedenster Assistenzsysteme.

Dabei sind auch die K.I.-Systeme regelmäßig von der Meinungs- und Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. In urheberrechtlicher Hinsicht sind die Arbeitsergebnisse von K.I.-Anwendungen weitestgehend ungeschützt, weshalb der Gesetzgeber ein besonderes Schutzrecht zugunsten der K.I. schaffen sollte.

Den kompletten Aufsatz: ""...aber das kann ich nicht tun!": Künstliche Intelligenz und ihre Beteiligung am öffentlichen Diskurs" finden Sie in: Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR) 4/2017S. 207ff.

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