Der BGH hat mit Urteil vom 27.10.2022 den einstweiligen Schlusspunkt der Entwicklung eines differenzierten Systems zur Beurteilung der Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln gesetzt. Dieses System hat Thomale jüngst frontal kritisiert und sich für eine pauschale Wirksamkeit dieser Klauseln eingesetzt. Das oftmals zur Unwirksamkeit solcher Klauseln führende System des BGH wirke "unausgereift, inkohärent und nicht im Einklang mit dem allgemeinen materiellen Insolvenzrecht" und sei daher aufzugeben. Dies wird insbesondere mit rechtsökonomischen Argumenten begründet. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Kritik am System des BGH nicht berechtigt ist.
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