Unter dem Titel "Ausschlussfrist – neue Gefahren bei der rechtlichen Ausgestaltung" untersucht Prof. Dr. Litschen die aktuelle Rechtsprechung zur Ausschlussfrist.
Das Arbeitsverhältnis besitzt sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die beteiligten Vertragspartner. Für den Arbeitgeber ist es ein notwendiger, kostenintensiver Faktor der Aufgabenerfüllung, für den Arbeitnehmer bedeutet es die Existenzgrundlage. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse auf einen langen Zeitraum angelegt. Ansprüche aus einer fehlerhaften Erfüllung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen oder aufgrund eines schädigenden Verhaltens zum Nachteil des Vertragspartners können, insbesondere bei Dauerfehlverhalten wie Zahlung eines zu niedrigen oder zu hohen Entgelts, existenzbedrohende Folgen bei der Korrektur haben. Aus diesem Grund zeichnet sich das Arbeitsrecht einerseits durch eine große Regelungsdichte aus, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten sehr kleinteilig regeln, aber andererseits enthält es auch Methoden, die das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit abweichend vom übrigen Schuldrecht sicherstellen sollen. So wird insbesondere durch die Vereinbarung einer Ausschlussfrist der jeweilige Vertragspartner angehalten, mögliche Ansprüche zeitnah geltend zu machen, um der gegenläufigen Beweislast bei zweifelhaften Ansprüchen noch nachkommen zu können, die Höhe von Nachforderungen in Grenzen zu halten und ggf. Rücklagen bilden zu können. Die Geltung dieser Ausschlussfristen ist in den letzten Jahren jedoch zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung gerückt, die vom Arbeitgebern zu beachten sind.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in: öAT 2020, 92. Sie können ihn hier über beck-online abrufen.