Die Global Agenda 2030 der Vereinten Nationen hat 17 Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs), als Ausdruck einer nicht kodifizierten und gleichzeitig konkurrierenden Ordnung von Werten und Prinzipien formuliert. Der Überwachungsprozess bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wird durch die sanfte und leise Wirkung von Indikatoren getrieben, die regelmäßig von Statistikämtern gemessen werden.
Die Auswahl von Indikatoren und deren Messergebnisse erzeugen weitreichende Wirkungen, wenn die Exekutive sich auf der Basis gemessener Ergebnisse für eine politische oder rechtliche Maßnahme entscheiden muss. Kommt es zu einer verzerrten oder unzutreffenden Auswahl oder Messung, setzt sich der Mangel an Objektivität in fehlerhaften und falschen Entscheidungen fort. Es sollte darauf geachtet werden, wer für die Auswahl der geeigneten Indikatoren verantwortlich ist, wer die Überwachung steuert und auf welcher Grundlage endgültige politische und/oder rechtliche Maßnahmen getroffen werden. Werden diese Prozesse durch demokratisch begründete Verfahren untermauert? Gibt es einen Mangel an Legitimität?
Der Beitrag (21 Seiten) ist über SSRN frei verfügbar: https://ssrn.com/abstract=3360935