Die Resolution der UN-Generalversammlung über die Globale Agenda 2030 und die darin enthaltenen Sustainable Development Goals (SDGs) beinhaltet die Problematik, wie das Politische in Gestalt einer am Gemeinwohl ausgerichteten Zielsetzung in den transnationalen Rechtsraum übertragen werden kann. Obwohl sich die Vertreter der UN-Mitgliedstaaten über die weitgehend politischen Inhalte, wie den Schutz der Menschenwürde, Umwelt und Arbeitsbedingungen, überwiegend einig sind, bildet die Resolution nach Art. 10 UN-Charta (nur) eine allgemeine Empfehlung. Gleichwohl entfaltet die Resolution im globalen Rechtsraum horizontale und vertikale Wirkungen: Diese sich derzeit im transnationalen, internationalen, supranationalen und nationalen Rechtsraum vollziehende Entwicklung wird anhand des völkerrechtlichen Rechtsquellenkataloges (Art 38 IGH Statut) und mit einem auf dem europäischen Rechtssystem liegenden Schwerpunkt unter Einschluss der nationalen Rechtsordnungen Deutschlands und Italiens sowie des den SDGs immanenten neuen Governance-Mechanismus zur Messbarkeit der Zielerreichung analysiert.
Den Volltext des Beitrags finden Sie hier.