Prof. Dr. Fabian Stancke und Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte veröffentlichen 4. Auflage des „Leitfaden Versicherungskartellrecht“ (Verlag Versicherungswirtschaft)

  • 11.12.17 13:42
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Prof. Dr. Fabian Stancke und Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte haben die nunmehr 4. Auflage des  „Leitfaden Versicherungskartellrecht“ herausgebracht. 

Im Laufe der – insbesondere – letzten 15 Jahre hat das Versicherungskartellrecht eine erhebliche Bedeutung für die Versicherungsbranche gewonnen. Getrieben wurde diese Entwicklung durch ein zunehmendes Problembewusstsein der Marktbeteiligten und zunehmende Aktivitäten der Kartellbehörden in Deutschland und im übrigen Europa.

Gerade in jüngster Zeit nehmen Kartellbehörden in verschiedenen Ländern wieder vermehrt Unternehmen und Verbände der Branche, z.B. Versicherer und Vermittler, ins Visier. Nicht zuletzt ist das Kartellrecht auch aus aufsichtsrechtlichen Gründen im Rahmen der Compliance-Bemühungen zu berücksichtigen. 

Der Bunte/Stancke ist ein Klassiker des Versicherungskartellrechts. Die neue 4. Auflage des Leitfadens wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere:

  • die Rechtslage nach Auslaufen der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung
  • neuere Entwicklungen der kartellbehördlichen Praxis in Deutschland und anderen EU-Staaten
  • neue Kooperationsformen vor dem Hintergrund neuer versicherungsbetrieblicher Technologien, Digitalisierung und Automatisierung.

Der Leitfaden zeigt, wann und unter welchen Voraussetzungen typische Tätigkeiten des Versicherungsgeschäfts kartellrechtlich unbedenklich sind. Ziel des Nachschlagewerkes ist es, dem Leser konkrete Ratschläge für die kartellrechtlich zulässige Handhabung geschäftlicher Situationen zu vermitteln. 

 

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