Wolfenbüttel, April 2018
In diesen Tagen war Prof. Dr. Achim Rogmann LLM (Murdoch) vom Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (EIW) der Brunswick European Law School (BELS) als Regierungsberater im Bereich des Zollrechts in der georgischen Hauptstadt Tiflis tätig. Hintergrund ist das im Jahr 2014 zwischen der EU und Georgien unterzeichnete Assoziierungsabkommen, das inzwischen auch ratifiziert wurde und in Kraft getreten ist. Das Assoziierungsabkommen soll eine Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Georgien ermöglichen, unter anderem durch die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA). Durch die Beseitigung von Zöllen und Kontingenten und die vollständige Angleichung der handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an die Standards der EU soll das Abkommen Georgien einen Rahmen für die Ankurbelung des Handels und des Wirtschaftswachstums bieten. Dadurch soll auch die enge Anbindung Georgiens an den Binnenmarkt der EU erleichtert werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Finanzministerium Georgiens bei diesem Anpassungsprozess. Zu den wichtigsten Handelsregelungen, die an den EU-Standard angepasst werden müssen, gehört das georgische Zollgesetz. Prof. Dr. Rogmann hat die Arbeiten zur Anpassung an den Zollkodex der EU schon vor dem jüngsten Einsatz im Rahmen des regionalen GIZ-Programms „Management öffentlicher Finanzen im Südkaukasus“ begleitet und dadurch bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung bestätigen können. Im nunmehr erfolgten Einsatz ging es um die Klärung von Fragen quer durch den Entwurf des neuen georgischen Zollgesetzes, bevor dieses der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zugeleitet werden kann. Es ist vorgesehen, dass das georgische Parlament das neue Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet.
Dass die Übernahme des Zollrechts der EU keine leichte Aufgabe gewesen ist, ergibt sich schon daraus, dass der Zollkodex der EU nahezu 300 Artikel umfasst. Das EU-Zollrecht ist außerdem auf eine Zollunion mit 28 Mitgliedstaaten zugeschnitten, sodass manche Regelungen an georgische Verhältnisse angepasst werden mussten. Zudem trat im laufenden Umsetzungsprozess der seit Mai 2016 anwendbare Unionszollkodex in Kraft, was die georgische Seite zwang, ihren Gesetzesentwurf wiederum an ein vollständig überarbeitetes EU-Recht anzupassen. Auch knapp zwei Jahre nach seiner vollständigen Anwendbarkeit sind noch viele Fragen des neuen Zollrechts der EU ungeklärt. Diese Situation war für den Zollexperten der BELS eine zusätzliche Herausforderung, denn die Partner im südlichen Kaukasus begnügten sich nicht damit, den Wortlaut der maßgeblichen EU-Verordnung in ihr Gesetz zu übertragen; vielmehr waren für sie die Gründe für die Schaffung dieser Normen und die praktischen Auswirkungen von hoher Relevanz. Prof. Dr. Rogmann ist nach diesem Einsatz überzeugt, dass der nunmehr erarbeitete Entwurf für das neue georgische Zollgesetz die Hürden bis zum Inkrafttreten ohne wesentliche Änderungen nehmen wird.