Forschung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern - Die BELS gestaltet Empfehlungen der Europäischen Kommission mit

  • 08.10.21 10:50
  • Sebastian Barnstorf

Verschiedene Anregungen von Leonie Zappel LL.M. zur Exportkontrolle in der Forschung flossen in die inhaltlichen Ergänzungen und Erweiterungen der Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ein. Die Empfehlung stellt als Rechtsakt ohne Gesetzescharakter eine EU-einheitliche, rechtlich nicht verbindliche Handreichung für den Forschungs- und Wissenschaftsbereich dar.

In öffentlichen Konsultationsprozessen der EU-Kommission beteiligen sich Forschungseinrichtungen regelmäßig und wirken so aktiv an der Ausgestaltung von Rechtsakten und der EU-Politik mit. Leonie Zappel LL.M. vom Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (EIW) der BELS gab in der öffentlichen Konsultation Vorschläge zur Erweiterung von Erläuterungen zur Software-Kontrolle sowie zur verstärkten Sensibilisierung von Forschenden ab, die nunmehr Einzug in die neue Empfehlung der Europäischen Kommission über „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ im Forschungsbereich hielten. Das Dokument wurde am 23. September 2021 offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dort in allen Amtssprachen der EU verfügbar.

Die Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 finden Sie hier:  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021H1700&from=DE

Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation finden Sie hier (nur in englischer Sprache):  https://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=292

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