Prof. Dr. Rogmann veröffentlicht einen Beitrag zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA)

  • 11.02.21 13:08
  • Leonie Zappel

Vom Mitgliedstaat zum Freihandelspartner

Der Post-Brexit-Vertrag unter Dach und Fach

Mit dem Brexit wurde ein weiteres Kapitel beim „Experiment Europa“ aufgeschlagen, denn erstmalig geht es nicht darum, einen Drittstaat an die EU anzunähern und ihn anschließend aufzunehmen, sondern die Integration in Zollunion und Binnenmarkt rückgängig zu machen. Förmlich in letzter Minute haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 24.12.2020 auf das Handels- und Kooperationsabkommen TCA geeinigt, das die künftigen Beziehungen beider Vertragsparteien nach Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020 regelt. Bereits am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich auf der Basis des Austrittsabkommens aus der Europäischen Union ausgetreten und eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis zum wirtschaftlichen Austritt wurde von britischer Seite zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen. Der drohende „no-deal-Brexit“ (bzw. der „Sprung über die Klippe“ – s. Wolffgang, Editorial zu AW-Prax 1/2021) konnte damit gerade noch abgewendet werden.

Der in der Ausgabe 02/2021 ab Seite 55 erschienene Beitrag von Prof. Dr. Rogmann befasst sich mit den wesentlichen Grundlagen für die nachbarschaftlichen Beziehungen nach der Scheidung im Hinblick auf den wechselseitigen Warenhandel.

2021_02_11_Titelseite AW-Prax_02_2021

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