BELS auf Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht (DVIR) vertreten: Prof. Dr. Winfried Huck trägt vor zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den Sustainable Development Goals (SDGs)

  • 29.11.22 10:12
  • Tahar Benmaghnia

ILA_Germany Am 18. November 2022 nahm Prof. Dr. Huck an der Jahreskonferenz der deutschen Branche der International Law Association (DVIR) teil. Nachdem die Jahreskonferenzen der letzten drei Jahre lediglich online stattfinden konnten, wurde die diesjährige Konferenz von der Goethe-Universität Frankfurt am Main als Präsenzveranstaltung organisiert. 

Im Mittelpunkt der Jahrestagung und der Sitzung der Arbeitskreise standen  die Lieferkettenabhängigkeiten in Zeiten globaler Verwerfungen sowie der Ukraine-Krieg im internationalen Rechtsgeschehen.

Organisiert als gemeinsamer Workshop der Arbeitskreise Welthandelsrecht und Rohstoffrecht war Prof. Dr. Huck eingeladen zum  Thema:  „Die Lieferkettengesetzgebung im Lichte der Nachhaltigkeitsziele der Globalen Agenda 2030“ vorzutragen. Huck beschrieb in seinem vor den Arbeitskreisen und dem Vorstand der DVIR gehaltenen Vortrag die zahlreichen Verbindungen zwischen dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem europäischen Vorschlag einer Richtlinie vom 23.2.2022 zur Due-Diligence-Prüfung der Nachhaltigkeit von Unternehmen und den von den Vereinten Nationen beschlossenen SDGs. Die vielfältigen rechtlichen Verstrebungen beziehen dabei private Akteure ausdrücklich ein, so Huck, was durchaus eine mittelbare zivilrechtliche Haftung erzeugen könne. Weiterhin erläuterte Huck,  dass eine Klimahaftung oder sonstige Klimaverantwortlichkeit nicht im LkSG aufgenommen worden und insbesondere auch nicht in allgemeinere Umweltschutznormen des LkSG hineinzulesen sei. Dies, so Huck, sei vom Gesetzgeber unter anderem durch den klaren Verweis auf eine abschließende Aufzählung relevanter Abkommen des LkSG deutlich gemacht worden. Insgesamt zeige sich, dass kein kohärentes Gesamtkonzept bestehe, weder auf deutscher noch auf europäischer Gesetzesebene. An der Erkenntnis der Globalen Agenda 2030 und der anhand der Informationen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC — Intergovernmental Panel on Climate Change) nachvollziehbaren Datenlage gehe, trotz wiederholtem Anerkenntnis der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten,  die konkrete Rechtsgestaltung in Deutschland jedenfalls vorbei und negiere damit den Klimawandel als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. 

Im Anschluss an seinen Vortrag herrschte ein reger Austausch zwischen den anwesenden Wissenschaftlern und Juristen.

Mehr Informationen zur Forschung von Prof. Dr. Huck finden Sie hier.

Weitere Informationen über die International Law Association (ILA) finden Sie hier.

DVIR

 

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