Prof. Dr. Litschen veröffentlicht zusammen mit Frau Diana Finke einen Beitrag zur Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 DSGVO

  • 25.11.20 07:46

Unter dem Titel „Reichweite des Herausgabeanspruchs von personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO“ (veröffentlicht in öAT 2020, S. 227-230) beschäftigen sich Prof. Dr. Litschen und Frau Finke mit der Frage, welche praktischen Auswirkungen das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht insbesondere für Arbeitgeber hat. Daten verhelfen dazu, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu optimieren. Über Algorithmen können Nutzungs- und Verhaltensweisen analysiert werden, die auch Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, Fähigkeiten und Vorlieben zulassen. Diese Erkenntnisse versprechen in nahezu jedem Lebensbereich Verbesserung und Anpassung an die gesellschaftlichen Bedürfnisse. Die Gefahr, dass persönliche Daten missbräuchlich oder unrechtmäßig verwendet werden, steigt jedoch ebenfalls stetig. Hinsichtlich des Sicherungsmechanismus des Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO herrscht Uneinigkeit in Bezug auf die Reichweite. Eine Ausweitung des Anspruchs hätte weitreichende Folgen insbesondere für Arbeitgeber. Genau dies ist durch die untersuchte Rechtsprechung geschehen, die den Sinn und Zweck der DSGVO insbesondere des Art. 15 unangemessen überhöht und zu einem uferlosen Informationsrecht ausgebaut hat. Das Auskunftsrecht wird zu einem Ausforschungsrecht. Das mag man als Vereinfachung für Folgeprozesse begrüßen, es wird über den vermeintlichen Datenschutz Tür und Tor für Prozesserleichterungen geschaffen, die mit der DSGVO nicht zu rechtfertigen sind. Arbeitgeber können sich nur über ein ausgeklügeltes Löschkonzept davor schützen – so gehen aber auch Daten verloren, die den Beschäftigten nützlich sein können.

Lesen Sie den Artikel hier auf beck-online: öAT 2020, 227

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