Im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gesprochen und klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Die Braunschweiger Zeitung beschäftigte sich in dem Artikel "Nach dem BAG-Urteil: Kommt jetzt die Stechuhr zurück?" nun mit dem Thema der Arbeitszeiterfassung.
Prof. Dr. Call von der BELS äußert sich in dem Artikel und stellt heraus, dass die Stechuhr aus seiner Sicht nicht zeitgemäß ist. Elektronische Lösungen, wie etwa Apps, werden nach seiner Einschätzung zukünftig vermehrt genutzt werden. Er stellt auch klar: "Mehrarbeit muss aber sowieso aufgezeichnet werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und Überstunden nachzuweisen." Daher würden die meisten Arbeitgeber die Arbeitszeit ohnehin erfassen.
In dem Artikel beschreibt Prof. Dr. Call auch, unter welcher Voraussetzung Homeoffice weiter möglich ist.