Welche Aufgaben haben die Gremien?
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Fakultätsrat
Was macht der Fakultätsrat und wie setzt er sich zusammen?
Die Antwort findet sich im niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG):
§ 44 Fakultätsrat
(1) 1Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. 2Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. 3Ordnungen der Fakultäten bedürfen der Genehmigung des Präsidiums.
(2) 1Dem Fakultätsrat gehören nach Maßgabe der Grundordnung bis zu 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. 2Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. 3Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. 4Die Hochschullehrergruppe muss über eine Stimme mehr als die anderen Gruppen zusammen verfügen. 5Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht
Über welche Themen stimmt der Fakultätsrat ab?
Der Fakultätsrat stimmt bspw. über die Verwendung der Studienqualitätsmittel und Widersprüche ab. Er genehmigt die Prüfungsordnungen der Studiengänge im Rahmen einer Reakkreditierung oder Änderungen an bestehenden Prüfungsordnungen. Zusätzlich wählt der Fakultätsrat die beiden anderen Gremien der BELS, die Studienkommission und den Prüfungsausschuss.
Wie oft tagt der Fakultätsrat?
Durchschnittlich etwa alle sechs bis acht Wochen während der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit finden nur in Ausnahmefällen Sitzungen statt.
Kann jeder an einer Sitzung des Fakultätsrates teilnehmen?
Eine Fakultätsratssitzung hat meistens einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Am öffentlichen Teil können alle Mitglieder der Hochschule (also die Hochschulöffentlichkeit) teilnehmen. Am nichtöffentlichen nehmen ausschließlich die Mitglieder des Fakultätsrates teil. Hier wird z.B. über Widersprüche abgestimmt.
Wie erfahre ich, wann eine Fakultätsratssitzung ist?
Prüfungsausschuss
Was macht der Prüfungsausschuss und wie setzt er sich zusammen?
Die Antwortet findet sich in der Prüfungsordnung:
„Ihm gehören sechs Mitglieder an, und zwar in der Regel drei Mitglieder aus der Hochschullehrergruppe, ein Mitglied, das die Mitarbeitergruppe vertritt und in der Lehre tätig ist, ein Mitglied aus der MTV-Gruppe ohne Stimmrecht sowie ein Mitglied der Studierendengruppe. 4Der Vorsitz, und der stellvertretende Vorsitz und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren ständige Vertretungen werden durch den Fakultätsrat gewählt. […] 5Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz sollen von Mitgliedern der Hochschullehrergruppe ausgeübt werden. […] 7Das studentische Mitglied des Prüfungsausschusses hat bei der Bewertung und Anrechnung von Prüfungsleistungen nur beratende Stimme. (2) 1Der Prüfungsausschuss stellt die Durchführung der Prüfungen sicher. 2Er achtet darauf, dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) und dieser Prüfungsordnung eingehalten werden. 3Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung und dieser Prüfungsordnung. […] (7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an der Abnahme der Prüfungen als Beobachtende teilzunehmen. […]“.
Aus: § 4 und 5, Verkündungsblatt 27, Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge „ Wirtschaftsrecht“, „Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie“ sowie „Recht, Finanzmanagement und Steuern“ der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel, Fakultät Recht
Über welche Themen stimmt der Prüfungsausschuss ab?
Der Prüfungsausschuss entscheidet bspw. als erste Instanz über Widersprüche. Wenn einem Widerspruch nicht abgeholfen wird, entscheidet der Fakultätsrat als zweite Instanz.
Der Prüfungsausschuss genehmigt außerdem den Prüfungsplan und bestellt die Prüfenden.
Wie oft tagt der Prüfungsausschuss?
Es finden pro Semester ca. drei Sitzungen statt. Diese liegen in der Regel in der Vorlesungszeit.
Kann jeder an einer Sitzung des Prüfungsausschusses teilnehmen?
Nein. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Wie erfahre ich, wann eine Prüfungsausschuss-Sitzung ist?
Studienkommission
Was macht die Studienkommission und wie setzt sie sich zusammen?
Die Antwort findet sich in der Grundordnung der Ostfalia:
"Das Präsidium bestimmt Zahl und Größe der von der Hochschule zu bildenden Ständigen
Kommissionen für Studium und Lehre (Studienkommissionen),[…]." (Grundordnung der Ostfalia HaW,
Verkündungsblatt Nr. 39, §15, Absatz 2). Aktuell besteht die Studienkommission der Fakultät Recht
aus drei Professor*innen (inkl. dem Studiendekan als Vorsitzenden), jeweils einem Mitglied aus der
Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Verwaltungsmitarbeiter*innen und drei
Studierenden.
„Die zuständige Studienkommission ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen
Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre
Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren; er kann einzelne Entscheidungen
auf eine zuständige Studienkommission übertragen.“ (Grundordnung der Ostfalia HaW, Verkündungsblatt
Nr. 39, §15, Absatz 4)
Über welche Themen stimmt die Studienkommission ab?
Die Studienkommission beschäftigt sich mit allen die Lehre betreffenden Entscheidungen. Sie prüft bspw. neue Prüfungsordnungen, bevor über diese in Prüfungsausschuss und Fakultätsrat entschieden wird, oder die Verwendung der Studienqualitätsmittel.
Wie oft tagt die Studienkommission?
Etwa einmal pro Semester.
Kann jeder an einer Sitzung der Studienkommission teilnehmen?
Nein. Die Sitzungen der Studienkommission sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Wie erfahre ich, wann eine Studienkommissionssitzung stattfindet?