Studium im Ausland

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FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Studium im Ausland.

Sollten Sie Informationen vermissen, freuen wir uns über eine Rückmeldung.

Erste Schritte

Ich möchte gerne im Ausland studieren – wer kann mich unterstützen?

Einen aktuellen Überblick über alle Partnerhochschulen der Fakultät Recht zu finden Sie hier. Die Seite bietet unter anderem erste Informationen zu verfügbaren Studienplätzen und erforderlichen Sprachkenntnissen

Einen persönlichen Beratungstermin an der Fakultät können Sie jederzeit unter dekanat-r@ostfalia.de bei Frau Anne Stein vereinbaren.

Wenn Sie sich über weitere Möglichkeiten und Hochschulen informieren möchten, kann Sie das International Student Office der Ostfalia unterstützen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet auf seinen Internetseiten ebenfalls eine gute und ausführliche Übersicht über die ersten Schritte bei der Planung eines Auslandsaufenthalts.

 

Kann ich mich auch bei Hochschulen bewerben, mit denen die Hochschule keine Kooperation pflegt?

Ja. Sie können als sogenannter Freemover an einer Hochschule Ihrer Wahl studieren. Sie müssen sich dann selbst direkt bei Ihrer Wunschhochschule bewerben.

 

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Auslandssemester sinnvoll?

Wir empfehlen das 5. Studiensemester im Bachelorstudium für einen Auslandsaufenthalt. Sie können jedoch auch zu anderen Zeitpunkten ins Ausland gehen.

Zu beachten ist hierbei, dass bei Auslandsaufenthalten vor dem 3. Studiensemester größtenteils keine Förderungen – etwa durch externe Stipendiengeber oder ERASMUS+ - möglich sind.

 

Ab wann sollte ich meinen Auslandsaufenthalt planen?

Sie sollten etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt mit den Vorbereitungen beginnen.

Bewerbung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich bewerben zu können?

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung alle Prüfungsleistungen der ersten beiden Studiensemester erbracht haben.

 

Bei wem muss ich mich bewerben?

Sie müssen sich zuerst an der Fakultät um einen Austauschplatz bewerben.

Sobald wir Ihnen mitgeteilt haben, ob und an welcher Partnerhochschule Sie einen Studienplatz erhalten, wenden Sie sich bitte an das International Student Office der Ostfalia. Sie erhalten dort alle weiteren Informationen und Unterlagen zur Bewerbung an der Partnerhochschule.

 

Bekomme ich sicher einen Platz an meiner Wunschhochschule?

Die Anzahl der Studienplätze an unseren Partnerhochschulen ist begrenzt. Wenn es mehr BewerberInnen als Plätze an einer Hochschule gibt, findet ein leistungsbetontes Auswahlverfahren statt. Geben Sie daher gerne zwei Alternativen zu Ihrer Wunschhochschule an. So können Sie auch dann ein Auslandssemester antreten, wenn Sie keinen Platz an Ihrer Wunschhochschule erhalten sollten.

 

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Fristen für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule sind:

  • Der 15. Juli jeden Jahres für einen Aufenthalt im Sommersemester des Folgejahres
  • Der 15. Januar jeden Jahres für einen Aufenthalt im Wintersemester des gleichen Jahres

Ihre Bewerbung um einen Austauschplatz an der Murdoch University muss zusätzlich zu Ihrer Notenübersicht ein Motivationsschreiben mit einem Umfang von ca. 500 Wörtern enthalten.

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Senden Sie bis spätestens zu den oben genannten Terminen eine E-Mail mit Angabe Ihrer Wunschhochschule sowie der beiden Alternativen inklusive Ihrer aktuellen Notenübersicht zu Händen von Frau Anne Stein an dekanat-r@ostfalia.de.

 

Finanzierung

Welche Förder-/Finanzierungsprogramme stehen mir zur Verfügung (z.B. ERASMUS+)?

In der Übersicht der Partnerhochschulen ist bei jeder Hochschule vermerkt, ob es eine ERASMUS-Förderung gibt. Bei Hochschulen, die keinen Vermerk aufweisen, gibt es keine Förderung. Mit welcher monatlichen Summe im Rahmen von ERASMUS+ gefördert wird, ist abhängig vom Zielland. Eine Übersicht finden Sie hier.

Weitere Fördermöglichkeiten der Ostfalia, die jedoch nicht speziell für einen Auslandsaufenthalt gedacht sind, sind das Deutschlandstipendium und die Begabtenförderung durch Stiftungen.

Weitere Stipendienmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des International Student Office, unter www.mystipendium.de und in der DAAD-Stipendiendatenbank.

Weitere Informationen zur Beantragung von DAAD-Stipendien finden Sie in dieser Broschüre.

Sie können auch Auslands-BAföG beantragen. Selbst wenn Sie kein Inlands-BaföG bekommen, kann es sein, dass Sie Auslands-BAföG erhalten würden - eine Anfrage lohnt sich.

 

Muss ich Semestergebühren an der Ostfalia zahlen auch wenn ich im Ausland bin?

Ja. Sie müssen während Ihres Auslandssemesters an der Ostfalia immatrikuliert bleiben, damit die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, angerechnet werden können. Dies ist nicht möglich, wenn Sie sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes exmatrikuliert oder ein Urlaubssemester eingereicht haben.

Sie können sich jedoch die Gebühr für das Semesterticket zurückerstatten lassen.

 

Muss ich Studiengebühren an den Partnerhochschulen bezahlen?

Einige unserer Kooperationen sind nicht studiengebührenbefreit. Welche Hochschulen dies betrifft, ist in der Übersicht bei den jeweiligen Hochschulen aufgeführt.

Sprachkenntnisse

Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?

Von Seiten der Fakultät müssen Sie in Ihren Englischkursen (Bachelor-Studium: English for Law und Business English) mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 erreicht haben. Zusätzlich gelten die Sprachanforderungen unserer Partnerhochschulen. Diese finden Sie auf der Übersichtsseite jeweils bei den einzelnen Universitäten.

Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen, gelten die Vorgaben Ihrer Zielhochschule.

 

Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?

Ihre Sprachkenntnisse weisen Sie in den meisten Fällen über ein DAAD-Sprachzeugnis nach.

Sprechen Sie einfach Ihre Englischdozentin/Ihren Englischdozenten an und vereinbaren Sie einen Termin zur Prüfung Ihrer Sprachkenntnisse und Ausstellung des Zertifikates. Eine Übersicht der EnglischdozentInnen des Ostfalia Sprachenzentrums finden Sie hier.

Sollte eine unserer Partnerhochschulen andere Anforderungen als ein DAAD-Sprachzeugnis haben, ist dies in der Übersicht bei der jeweiligen Hochschule angegeben.

Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen, gelten die Vorgaben Ihrer Zielhochschule.

 

Meine Sprachkenntnisse entsprechen nicht den Anforderungen – was kann ich tun?

Sollte im Rahmen der Prüfung für das DAAD-Sprachzertifikat festgestellt werden, dass Ihre Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend sind, besprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrer Sprachlehrerin/Ihrem Sprachlehrer.

Das Sprachkursangebot sowie weitere Angebote des Sprachenzentrums der Ostfalia finden Sie hier.

Anerkennung

Ist eine Anrechnung des Auslandssemesters möglich?

Ja. Sie können Ihr Auslandssemester als Praxissemester anrechnen lassen. Hierzu müssen Sie im Ausland ein Äquivalent zu 20 ECTS Credits erreichen (siehe PZO, §12, Absatz 6).

 

Auf was muss ich bei der Kursauswahl achten?

Wenn Sie die belegten Kurse ausschließlich für die Anrechnung Ihres Auslandssemesters als Praxissemester nutzen möchten, gibt es keine inhaltlichen Vorgaben für die Kurse. Sie müssen lediglich darauf achten, ein Äquivalent zu 20 ECTS Credits zu erreichen.

Wenn Sie im Ausland belegte Kurse als Wahlpflichtfächer anrechnen lassen möchten, müssen Sie diese Kurse vorprüfen lassen. Die Kurse müssen einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium an der BELS haben.

 

Welche Kurse können als WPF angerechnet werden?

Angerechnet werden können alle Kurse, die erfolgreich vorgeprüft wurden.

Um Ihre Kursauswahl vorprüfen zu lassen, senden Sie die Kursbeschreibungen per E-Mail an Frau Anne Stein unter dekanat-r@ostfalia.de. Bitte teilen Sie uns in Ihrer E-Mail mit, wieviele Credits Ihre Zielhochschule pro Kurs vergibt.

Bitte beachten Sie, dass wir maximal vier Kurse (entspricht den zwei Wahlpflichtfächern sowie jeweils einer Alternative) vorprüfen.

 

Ich kann einen oder mehrere meiner geplanten Kurse nicht besuchen – was muss ich tun?

Suchen Sie sich selbständig Alternativen oder besprechen Sie Alternativen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer an der ausländischen Hochschule.

Wenn Sie sich Ihren Auslandsaufenthalt als Praxissemester anrechnen lassen möchten, achten Sie darauf, dass Sie mit den neuen Kursen insgesamt wieder ein Äquivalent zu 20 ECTS Credits erreichen.

Wenn Sie neue Kurse ausgewählt haben und diese als WPF anerkennen lassen möchten, senden Sie die Kursbeschreibungen mit dem Hinweis, dass Sie neue Kurse wählen mussten, an Frau Anne Stein. Die neue Auswahl wird dann nochmals geprüft und Sie erhalten eine neue Bestätigung.

 

Muss ich meinen Auslandsaufenthalt vor Antritt beim Career Service als Praxissemester anmelden?

Nein. Im Zuge der Anerkennung des Auslandsaufenthalts als Praxissemester (siehe unten) wird der Career Service von uns entsprechend informiert.

 

Wann erfolgt die Anerkennung?

Die Anerkennung erfolgt nach Ende Ihres Auslandssemesters und ist möglich, sobald Sie ein Transcript of Records (ToR) von der ausländischen Hochschule erhalten haben.

 

Welche Formulare muss ich für die Anerkennung einreichen?

Sobald Ihnen nach Ihrem Auslandsaufenthalt ein ToR vorliegt, senden Sie dieses per E-Mail an dekanat-r@ostfalia.de.

Bitte notieren Sie in Ihrer E-Mail ob/welche Kurse als WPF anerkannt werden sollen und ob Ihr Auslandssemester als Praxissemester (bitte teilen Sie uns mit, ob es sich um das erste oder zweite Praxissemester handelt) anerkannt werden soll. Wir füllen dann die entsprechenden Formulare aus und leiten sie an das SSB weiter, das Ihre Leistungen verbucht. Der Career Service wird ebenfalls von uns informiert.

Downloads

Die wichtigsten Formularen für Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie im Download-Center des ISO.

Als Hilfe für das Ausfüllen eines Transcript of Records (ToR) haben wir hier die englischen Übersetzungen unserer Modulpläne (PO 2014) verlinkt:

Weitere Informationen und Anregungen finden Sie in der folgenden Broschüre des DAAD:

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