Liebe Lehrbeauftragte,
herzlich willkommen an der BELS! Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die für einen Lehrauftrag an der Fakultät Recht der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften wichtig sind.
Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Gegenstand der Lehrveranstaltung wird bei der Erteilung des Lehrauftrages festgelegt.
Der/die Lehrbeauftragte hat sich bei seiner/ihrer Lehrtätigkeit an die Anforderungen, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen oder dem Zusammenhang mit anderen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studienganges ergeben, zu halten.
An der Fakultät Recht werden regelmäßig Personen gesucht, die Interesse an der Übernahme eines Lehrauftrags haben und ihr Wissen mit Studierenden teilen möchten. Daher können Sie sich bei uns initiativ bewerben, indem Sie auf den Button (links) klicken und Angaben zu Ihrem Lehrgebiet und Ihren Spezialisierungen machen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindungen und klären die nächsten Schritte. Über Ihre Bewerbung freuen wir uns sehr!
Die Übernahme einer Lehrveranstaltung ist nur mit einem Lehrauftrag möglich. Für dessen erstmalige Erteilung, bzw. wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Bei erstmaligem Lehrauftrag ist das Ausfüllen aller Formulare zwingend erforderlich. Bei Folgeaufträgen ist es nur erforderlich, wenn sich Änderungen ergeben haben.
Diese Formulare werden Ihnen vom Dekanat der Fakultät Recht per E-Mail zugesandt und sind spätestens 14 Tage nach Erhalt vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Für die Personalabteilung füllen Sie bitte die Formulare aus und senden diese bitte an
a.behrendt@ostfalia.de. Falls Sie Fragen zu dem
formellen Lehrauftragsverfahren haben, können Sie sich auch gern direkt an die
zuständige Mitarbeiterin der Personalabteilung, Frau Petra Kuball (Tel.: 05331/939-12130;
E-Mail:
p.kuball@ostfalia.de) oder Frau Janine Himmstedt (Tel.:
05331/939-12080; E-Mail:
j.himmstedt@ostfalia.de) wenden.
Hinweis:
Reisekosten und Übernachtungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen und bedürfen der
vorherigen Antragstellung und Genehmigung des Dekans.
Mit Erteilung der Lehraufträge werden Ihnen folgende Unterlagen von Dezernat 2 (Personalabteilung) zugesandt:
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene dienstliche Erklärung reichen Sie bitte per Post:
Anschrift:
Ostfalia Hochschule
Fakultät Recht
Salzdahlumer Straße 46/48
38302 Wolfenbüttel
oder per Mail (dekanat-r@ostfalia.de) im Dekanat der Fakultät Recht ein.
Reisekosten müssen separat beantragt und innerhalb einer Frist von sechs Monaten abgerechnet werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Tag nach Beendigung der einzelnen Fahrten. Abrechnungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier gibt es kein Handlungsspielraum.
Ansprechpartnerin:
Melanie Knak (Kontakt s. u.)
Lehrbeauftragte werden grundsätzlich für ein Semester durch die Hochschule bestellt. Der Lehrauftrag umfasst die Lehrverpflichtung für ein Semester, die Verpflichtung zur Abnahme der Prüfungen sowie der Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Studienjahres bzw. innerhalb von zwei Semestern nach Beendigung des Lehrauftrages.
Die von der Ostfalia lizenzierten Datenbanken können Sie mit den Ostfalia-Zugangsdaten nutzen. Eine Übersicht über alle Datenbanken und weitere Informationen finden Sie hier.
Telefon:+49 (0) 5331 939 33005
E-Mail:
a.behrendt@ostfalia.de
Telefon:+49 (0) 5331 939 11140
E-Mail:
m.knak@ostfalia.de
Telefon:+49 (0) 5331 939 12130
E-Mail:
p.kuball@ostfalia.de
Telefon:+49 (0) 5331 939 12080
E-Mail:
j.himmstedt@ostfalia.de