Lehrauftrag

Lehrauftrag

Liebe Lehrbeauftragte,

herzlich willkommen an der BELS! Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die für einen Lehrauftrag an der Fakultät Recht der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften wichtig sind.

Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Gegenstand der Lehrveranstaltung wird bei der Erteilung des Lehrauftrages festgelegt.

Der/die Lehrbeauftragte hat sich bei seiner/ihrer Lehrtätigkeit an die Anforderungen, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen oder dem Zusammenhang mit anderen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studienganges ergeben, zu halten.

 

An der Fakultät Recht werden regelmäßig Personen gesucht, die Interesse an der Übernahme eines Lehrauftrags haben und ihr Wissen mit Studierenden teilen möchten. Daher können Sie sich bei uns initiativ bewerben, indem Sie auf den Button (links) klicken und Angaben zu Ihrem Lehrgebiet und Ihren Spezialisierungen machen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindungen und klären die nächsten Schritte. Über Ihre Bewerbung freuen wir uns sehr!

 

 

Wissenswertes

Erteilung vergüteter Lehraufträge

Die Übernahme einer Lehrveranstaltung ist nur mit einem Lehrauftrag möglich. Für dessen erstmalige Erteilung, bzw. wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Merkblatt
  • Personalblatt
  • Nebentätigkeitsgenehmigung bzw. Anzeige der Nebentätigkeit (nur für den öffentlichen Dienst relevant)
  • Zeugniskopien (z. B. Diplom, Promotion o. ä.)
  • Mitteilung über Zahlungsart
  • Anforderung der Bescheinigung des Jahreshonorars zur Vorlage beim Finanzamt
  • Information für Lehrbeauftragte zur Kenntnisnahme

Bei erstmaligem Lehrauftrag ist das Ausfüllen aller Formulare zwingend erforderlich. Bei Folgeaufträgen ist es nur erforderlich, wenn sich Änderungen ergeben haben.

Diese Formulare werden Ihnen vom Dekanat der Fakultät Recht per E-Mail zugesandt und sind spätestens 14 Tage nach Erhalt  vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder einzureichen.

 

Ansprechpartnerinnen:
Für die Personalabteilung füllen Sie bitte die Formulare aus und senden diese bitte an a.behrendt@ostfalia.de. Falls Sie Fragen zu dem formellen Lehrauftragsverfahren haben, können Sie sich auch gern direkt an die zuständige Mitarbeiterin der Personalabteilung, Frau Petra Kuball (Tel.: 05331/939-12130; E-Mail:  p.kuball@ostfalia.de) oder Frau Janine Himmstedt (Tel.: 05331/939-12080; E-Mail: j.himmstedt@ostfalia.de) wenden.

 

Hinweis:
Reisekosten und Übernachtungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen und bedürfen der vorherigen Antragstellung  und Genehmigung des Dekans.

 

Vertrag

Mit Erteilung der Lehraufträge werden Ihnen folgende Unterlagen von Dezernat 2 (Personalabteilung) zugesandt:

  • Erteilung des Lehrauftrages
  • Anlage zum Lehrauftrag
  • Einverständniserklärung (muss innerhalb von 10 Tagen an Frau Kuball (Kontakt s. u.) zurückgeschickt werden)
  • Formular Dienstliche Erklärung/Honorarabrechnung, einzureichen am Ende des jeweiligen Vorlesungs- bzw. Prüfungssemesters.

Abrechnung des Lehrauftrags

  • Dienstliche Erklärung: Dienstliche Erklärungen/Honorarabrechnungen sollen zeitnah zum Ende des jeweiligen Semesters, jedoch innerhalb einer Frist von sechs Monaten, eingereicht und abgerechnet werden. Dienstliche Erklärungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr abgerechnet werden.
    Empfohlener Zeitpunkt zur Einreichung: Abschluss der Noteneingabe/Ende der Vorlesungszeit, falls keine Prüfung gestellt wird
  • Lehrauftrag mit 90/10 Vergütung: Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen die Vorlesung und die dazugehörige Prüfung in zwei verschiedenen Semestern stattfinden. Sie erhalten mit Ihrem Lehrauftrag also zwei separate dienstliche Erklärungen, die getrennt voneinander einzureichen sind. Die Abrechnung über 90% der Lehrauftragsvergütung reichen Sie bitte direkt im Anschluss Ihrer Vorlesungen bei uns ein. Im Folgesemester erfolgt die Restvergütung des Lehrauftrages (10%), sobald die Prüfungsabnahmen inkl. Notenverbuchung vorgenommen wurde.
  • Wiederholungsprüfungen: Lehraufträge für Wiederholungsprüfungen werden für auslaufende Studiengänge/-programme erteilt, wenn für diese Prüfungen keine Veranstaltungen mehr angeboten werden. Die Abrechnung der Wiederholungslehraufträge unterscheidet sich nicht von der o.g. Vorgehensweise.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene dienstliche Erklärung reichen Sie bitte per Post:

Anschrift:
Ostfalia Hochschule
Fakultät Recht
Salzdahlumer Straße 46/48
38302 Wolfenbüttel

oder per Mail (dekanat-r@ostfalia.de) im Dekanat der Fakultät Recht ein.

Abrechnung von Fahrtkosten

Reisekosten müssen separat beantragt und innerhalb einer Frist von sechs Monaten abgerechnet werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Tag nach Beendigung der einzelnen Fahrten. Abrechnungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier gibt es kein Handlungsspielraum.

  • Sämtliche Belege sind im Original beim Dezernat 1 einzureichen.
  • Bitte reichen Sie die Reisekostenabrechnungen nicht über die Fakultät ein!

 

Ansprechpartnerin:
Melanie Knak (Kontakt s. u.) 

 

 

Hinweis Abnahme von Wiederholungsprüfungen

Lehrbeauftragte werden grundsätzlich für ein Semester durch die Hochschule bestellt. Der Lehrauftrag umfasst die Lehrverpflichtung für ein Semester, die Verpflichtung zur Abnahme der Prüfungen sowie der Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Studienjahres bzw. innerhalb von zwei Semestern nach Beendigung des Lehrauftrages.

 

Datenbanken der Bibliothek

Die von der Ostfalia lizenzierten Datenbanken können Sie mit den Ostfalia-Zugangsdaten nutzen. Eine Übersicht über alle Datenbanken und weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakte

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