Die BELS kooperiert mit der juristischen Fakultät der polnischen Privatuniversität SWPS University of Social Sciences and Humanities in Warschau, um ihren und anderen Absolvent*innen eines Masterstudiums (LL.M.) oder eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit juristischem (Staats-)Examen den Weg zu einer juristischen Promotion in englischer Sprache an der SWPS in Warschau zu ebnen – auch berufsbegleitend.
International anerkannter Doktortitel an der juristischen Fakultät der SWPS University of Social
Sciences and Humanities in Warschau.
Der dort erlangte Titel eines Doktors der Rechtswissenschaften kann nach dem Beschluss der deutschen Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 26.06.2015 in Deutschland ohne eine Herkunftsbezeichnung geführt werden. Die SWPS University of Social Sciences and Humanities in Warschau ist mit dem maßgeblichen Status H + gelistet in der Internetdatenbank „anabin“ der deutschen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die reguläre Promotionsstudienzeit beträgt vier Semester (zwei Jahre). Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
Drei Blockveranstaltungen finden pro Semester statt, dabei umfasst jede Blockveranstaltung sieben Doppelstunden, die sich auf zwei Tage gegen Ende der Woche bzw. am Wochenende verteilen. Eine der drei Blockveranstaltungen findet an der BELS in Wolfenbüttel statt und zwei an der SWPS in Warschau. Es gibt keine weitere Anwesenheitspflicht.
Die Lehrveranstaltungen sind schwerpunktmäßig auf die Grundlagen des Rechts sowie auf internationale Bezüge des geltenden Rechts ausgerichtet.
Die Doktorarbeit in englischer Fachsprache zu einem juristischen Thema als Nachweis einer selbständigen wissenschaftlichen Leistung sollte in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. Jeder Doktorand*in stehen während der Promotionsphase möglichst eine Betreuer*in sowie eine Tutor*in zur Seite. Das Thema für die Doktorarbeit wird im Einvernehmen mit dem Betreuer*in an der BELS bzw. dem jeweiligen Tutor*in an der SWPS festgelegt. Die Betreuer*in an der BELS vermittelt zwischen den Rechtsfakultäten und ist in allen organisatorischen und allen die Inhalte der Doktorarbeit betreffenden Fragen Hauptansprechpartner*in vor Ort.
Die Tutor*in an der SWPS begleitet den Fortgang der Arbeiten und bespricht diese mit Blick auf das in Warschau durchzuführende Promotionsverfahren mit der Doktorand*in. Das Promotions- und Prüfungsverfahren richtet sich nach der Promotionsordnung der juristischen Fakultät der SWPS in Warschau sowie nach den einschlägigen staatlichen Vorschriften zur Vergabe von akademischen Titeln und zur Erhebung von Prüfungsgebühren in Polen. Für das Promotionsverfahren werden drei Gutachter*innen bestellt, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise geeignet sind, die Dissertation fachlich angemessen zu beurteilen. Die Betreuer*in des Promotionsvorhabens („ Doktorvater“/„Doktormutter“) darf nicht als Gutachter*in einer von ihnen betreuten Dissertation fungieren. Andere Professor*innen der BELS und der SWPS können als Gutachter*innen bestellt werden. Liegen alle Gutachten vor, findet vor einer Prüfungskommission an der SWPS in Warschau die mündliche Doktorprüfung in englischer Sprache statt („Verteidigung der Doktorarbeit“). Zur Prüfungskommission gehören die Gutachter*innen der Dissertation, ggf. auch die jeweiligen Betreuer*in des Promotionsvorhabens.
Die Doktorarbeit muss nicht publiziert werden, jedoch ist eine freiwillige Buchpublikation ratsam. Bei Bedarf wird die Suche nach einem geeigneten Verlag für die Publikation unterstützt. Diese muss von der Autor*in durch einen in Deutschland sogenannten Druckkostenzuschuss selbst finanziert werden.
In der Regelstudienzeit fallen pro Semester Gebühren in Höhe von ca. 3.000 € an. Bei einer
Verlängerung des Promotionsstudiums reduziert sich die Semestergebühr. Die Semestergebühren sind
jeweils zu Semesterbeginn auf ein Konto der SWPS zu
überweisen.
Für die Doktorprüfung entstehen einmalige Kosten aufgrund der für alle polnischen Universitäten geltenden staatlichen Vorschriften für Prüfungsgebühren von zurzeit ca. 3.500 €.
Unter Berücksichtigung aller Studienkosten, der staatlichen Prüfungsgebühren sowie der Reise- und Unterkunftskosten ist bei einem Regelstudium mit ca. 20.000 € zu rechnen.
Der nächste Zyklus des Promotionsprogramms beginnt im Wintersemester 2024. Die Mindestzahl beträgt fünf Doktorand*innen, die Höchstzahl fünfzehn.
Bewerben Sie sich mit einem aussagekräftigen Bewerbungsschreiben in englischer Sprache. Neben dem bisherigen Werdegang sollten die fachlichen Schwerpunkte und beruflichen Interessen aus dem Bewerbungsschreiben hervorgehen.
Fügen Sie dem Bewerbungsschreiben bei:
Suchen Sie, insbesondere als BELS-Alumni mit konkreten Vorstellungen über eine mögliche Betreuer*in an der BELS, bitte frühzeitig das Gespräch mit der betreffenden Professor*in und vermerken Sie im Falle von deren grundsätzlichem Einverständnis zur künftigen wissenschaftlichen Begleitung des Vorhabens dies bereits in Ihrer Bewerbung.
Die Aufnahme in das Promotionsstudium erfolgt zum einen unter der Voraussetzung, dass sich an
der BELS und/oder an der juristischen Fakultät der SWPS für das jeweilige konkrete Forschungsthema
ein fachlich entsprechend ausgewiesenes Mitglied der Fakultät findet, das bereit ist, die
wissenschaftliche Betreuung des Promotionsvorhabens zu übernehmen, zum
anderen durch Auswahlgespräche.
Richten Sie Ihre Bewerbungen bis zum 1. März 2024 in digitaler oder postalischer Form an w.huck@ostfalia.de oder Fakultät Recht / Brunswick European Law School (BELS), Salzdahlumer Straße 46/48, 38302 Wolfenbüttel.
Die SWPS University of Social Sciences and Humanities ist die größte polnische Privatuniversität mit Hauptsitz in Warschau und weiteren Niederlassungen in ganz Polen.
Die juristische Fakultät der SWPS verfügt über das staatlich anerkannte Recht zur Promotion und – als einzige juristische Fakultät einer Privatuniversität in Polen – auch zur Habilitation. Im Fakultätsranking steht die juristische Fakultät der SWPS in Polen auf Platz 5. Ihre Abschlüsse sind international anerkannt.
Wenn Sie weitere Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an
Telefon: 05331 939-33100 (nach Vereinbarung)
E-Mail:
w.huck@ostfalia.de
Stand: 22.11.2023