Die Ostfalia verfügt an vielen Stellen über wertvolle Beziehungen zum Ausland und hat die Internationalisierung als eines der strategischen Ziele erklärt. Die Ostfalia führt durch ihre Wissenschaftler*innen Forschungsprojekte mit Partner*innen im Ausland durch, beschäftigt ausländische Wissenschaftler*innen und bildet ausländische Studierende aus.
Bei all diesen Aktivitäten ist auch das die Exportkontrolle leitende Außenwirtschaftsrecht zu beachten. Die grundgesetzlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre entbindet die Ostfalia hiervon nicht.
Auf den Internetseiten zur Exportkontrolle möchten wir Sie hinsichtlich dieses Themas, welches im Laufe der letzten Jahre durch Zollprüfungen an einzelnen Hochschulen und gemäß den Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zunehmend auch für Hochschulen an Bedeutung gewonnen hat, informieren und sensibilisieren.
Die Einhaltung der Gesetze zur Exportkontrolle ist Aufgabe aller Beteiligten und findet sich als solche neben der ethischen Eigenverantwortung auch in den Standards guter wissenschaftlicher Praxis wieder.
Was das Thema Exportkontrolle umfasst und welche Berührungspunkte in der Ostfalia für Sie entstehen können, erfahren Sie unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/exportkontrolle/aufgaben-ziele-und-inhalte-der-exportkontrolle-/
An wen Sie sich wenden können, finden Sie unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/exportkontrolle/unterstuetzung-durch-zentrale-stellen-der-hochschule-/