Unterstützung durch zentrale Stellen der Hochschule

Um die vom Außenwirtschaftsrecht erfassten Fälle zu erkennen, ist es zunächst wichtig, für dieses Thema bei allen Aktivitäten mit Auslandsbezug zu sensibilisieren.

Es ist auch Aufgabe aller Wissenschaftler*innen und Lehrenden, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob die eigene Arbeit außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen berührt und welche Vorschriften und Prozesse einzuhalten sind. Hierbei möchte die Ostfalia bestmöglich unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: exportkontrolle@lists.ostfalia.de. Diese E-Mail wird an folgenden Personenkreis/Organisationseinheiten zugestellt: WTT+ IRO, Justiziariat, Finanzen, Personal, I-Büro, IR.

Sofern Sie Ihre Frage bereits einer bestimmten Serviceeinrichtung zuordnen können, wäre ein Hinweis im Betreff wertvoll (Beispiel: „Personal“ bei einem Einstellungsverfahren). Je nach Fragestellung wird sich die entsprechende Serviceeinrichtung bei Ihnen melden.

Zudem hat sich für dieses Thema eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich über weitere Unterstützung freut. Bei Interesse in der AG mitzuwirken, melden Sie sich gerne bei der oben genannten Emailadresse.