Die Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik der Hochschule
(IuK-Nutzungsordnung) sowie die Ordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils
gültigen Fassung sind die Grundlage für diese Richtlinien.
Der Account wird vom Rechenzentrum ohne Ankündigung oder Rücksprache gesperrt, wenn die
nachfolgenden Richtlinien verletzt werden.
- Die IT-Infrastruktur darf nur für Zwecke von Lehre und Forschung verwendet werden sowie für
Entwicklungsvorhaben, die nicht der Gewinnerzielung dienen und im Zusammenhang mit Lehre und
Forschung stehen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur in Absprache mit dem Rechenzentrum
zulässig.
- Die Verwendung fremder Zugangskennungen und E-Mail-Adressen ist nicht zulässig. Das "Ausspähen"
von Zugangskennungen, insbesondere von fremden Passwörtern ist nicht zulässig.
- Die Zugangskennungen haben Gültigkeit bis zur Exmatrikulation oder bis zum Ende des
Beschäftigungsverhältnisses. Die Accounts werden nach Ablauf von 3 Monaten gesperrt bzw. gelöscht.
Die mit den Accounts verbundenen Daten werden 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit aus den
IT-Systemen gelöscht. Professorinnen und Professoren der Hochschule behalten i.d.R. nach dem
Ausscheiden aus der Hochschule ihren Account.
- Im Rahmen der Arbeit ist es nicht erlaubt auf fremde Dateien zuzugreifen. In Zweifelsfällen ist
das Rechenzentrum zu befragen. Ausnahmen:
- Der Zugriff auf Daten anderer Anwenderinnen und Anwender ist zulässig, wenn dies ausdrücklich
von der anderen Anwenderin bzw. vom anderen Anwender gestattet wurde.
- Der Zugriff auf Dateien des Rechenzentrums ist zulässig, sofern sie Programmbibliotheken,
Anwenderprogramme, Informationssysteme oder Hilfsprogramme enthalten, die allen Anwenderinnen und
Anwendern zur Verfügung gestellt werden.
- Der Zugriff auf Daten oder Informationsmaterialien der Laborleiterinnen und Laborleiter ist nur
für Laborteilnehmerinnen und Laborteilnehmer gestattet.
- Der Zugriff auf Daten oder Informationssysteme (z.B. das Lern-Management-System) von
Vorlesungen, Workshops, Veranstaltungen o.ä. ist nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zulässig, sofern die Materialien zugangsbeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
- Der Zugriff auf Daten des Sync&Share Dienstes der Ostfalia ist nur für die jeweiligen
Besitzerinnen und Besitzer des Datenbereiches und für die von diesen eingeladenen Personen
zulässig.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten und anderer schutzbedürftiger Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes ist nur nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum zulässig. In jedem Fall gilt das
Niedersächsische Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung und die Ordnung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten der Hochschule.
- Verantwortung für Dateninhalte
- Nutzerinnen und Nutzer, die Datenbereiche für Dritte mit entsprechenden Rechten freigeben, sind
als Besitzerin/Besitzer des Datenbereiches für die Dateninhalte verantwortlich, auch wenn diese von
Dritten (dies gilt insbesondere auch für Datenbereiche die mit externen Nutzerinnen und Nutzern
geteilt werden) stammen. Es ist daher dringend geboten, als Besitzerin/Besitzer eines
Datenbereiches die Dateninhalte regelmäßig zu prüfen.
- Für die Rechts- und Verfassungskonformität der Inhalte der gespeicherten Daten ist der Nutzer
bzw. die Nutzerin des Dienstes allein verantwortlich. Das Rechenzentrum übernimmt keine
Verantwortung bei etwaigem Missbrauch.
- Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, sensible Daten (z.B. personenbezogene Daten)
nicht unverschlüsselt zu speichern und nicht an unberechtigt Dritte durch Teilen eines Bereiches
weiterzugeben.
- Druck-, Plot- und sonstige Ausgaben werden spätestens 2 Wochen nach Erstellung vom
Rechenzentrum vernichtet, wenn sie nicht abgeholt wurden.
- Es ist nicht zulässig, Kopien der auf den IT-Systemen installierten Betriebssysteme und
Anwendungsprogramme anzufertigen.
- Die fototechnische sowie die elektronische Vervielfältigung der Handbücher für private Zwecke
oder der Verkauf von Vervielfältigungen ist nur nach Maßgabe Herausgeberinnen und Herausgeber
zulässig.
- Vorlesungen, Vorträge und Reden sind urheberrechtlich geschützt. Mitschriften dürfen daher nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Dozentinnen und Dozenten veröffentlicht werden. Das Urheberrecht
ist strikt zu beachten.
- Das Rechenzentrum haftet bei der Inanspruchnahme seiner Leistungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.Es haftet grundsätzlich nicht bei
- fehlerhaften Rechenergebnissen,
- Zerstörung von Dateien und Beschädigung von Datenträgern,
- nicht korrekt durchgeführter Datensicherung und
- nicht termingerechter Abwicklung von Rechenvorhaben.
- Die Anwenderin bzw. der Anwender verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Geräten
sorgsam umzugehen. Alle entstandenen Schäden sind sofort dem Rechenzentrum zu melden. Mutwillige
Beschädigungen und Diebstahl werden strafrechtlich verfolgt.
- Das Einspielen von Anwendungsprogrammen, die nicht auf den IT-Systemen bereitgestellt werden,
ist nur nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum zulässig.
- Auf die IT-Systeme dürfen keine Anwendungsprogramme und Materialien jeglicher Art kopiert
werden, die diskriminierende Inhalte rassistischer, sexistischer, gewaltverherrlichender oder
krimineller Art beinhalten.