Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.ostfalia.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
• Aufgrund der großen Anzahl
bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht
in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
barrierefreiheit@ostfalia.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
◦Telefon: 0511/120-4010
◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit
Informationen zu den wesentlichsten Inhalten dieser Website sowie diese Erklärung zur Barrierefreiheit stehen in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache bereit (s.o).
Datum der Veröffentlichung der Website: 15.12.2017
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