Buchungs- und Teilnahmebedingungen im Hochschulsport

Näheres regeln die Nutzungsordnungen der jeweiligen Sportstätten, die Hausordnung, die Gebühren- und Entgeltordnung der Ostfalia, der folgende Verhaltenskodex und die Buchungs- und Teilnahmebedingungen des Hochschulsports (siehe unten). Bei Verstoß kann die Person vom Kurs bzw. von der Sportstätte verwiesen werden.

Verhaltenskodex

  1. Ich verhalte mich respektvoll gegenüber der Kursleitung und den anderen Teilnehmenden.
  2. Ich folge den Anweisungen der Kursleitung.
  3. Ich kenne und achte die Buchungs- und Teilnahmebedingungen des Hochschulsports.
  4. Ich führe meine Buchungsbestätigung elektronisch oder ausgedruckt mindestens zum ersten Kurstermin mit mir und weise mich bei Bedarf aus.
  5. Ich nehme nur mit erlaubtem Schuhwerk, Hallensportschuhen, Socken oder barfuß am Kurs teil.
  6. Ich trage meine Anwesenheit bei jedem meiner Besuche in die Anwesenheitsliste ein. Bei Online-Kursen melde ich meine Anwesenheit im Chat oder per Mikrofon der Kursleitung.
  7. Sollte ich mal nicht beim Kurstermin dabei sein, melde ich mich rechtzeitig bei der Kursleitung als entschuldigt ab.
  8. Ich melde mich vom Kurs ab, wenn ich meinen Platz für andere freigeben möchte.
  9. Ich nehme am Kurs nur teil, wenn ich mich gesundheitlich dazu in der Lage fühle.
  10. Ich komme nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln zum Kurs.
  11. Bei Fragen zum Kurs oder zum Sportprogramm melde ich mich bei der Kursleitung oder beim Hochschulsport.

 

1 Teilnahmeberechtigung und Anmeldepflicht

1.1 Teilnahmeberechtigung

Die Veranstaltungen des Hochschulsports stehen grundsätzlich allen Studierenden und Beschäftigten sowie den Lehrbeauftragten der Ostfalia, der TU Braunschweig und den Mitgliedshochschulen des Hochschulsportverband Niedersachsen/Bremen (HVNB) zur Verfügung. Berechtigte Externe können ebenfalls am Hochschulsport teilnehmen.

Folgende Statusgruppen werden unterschieden:

  1. Studierende und Auszubildende der Ostfalia, der TU Braunschweig und der Mitgliedshochschulen des HVNB
  2. Beschäftigte der Ostfalia, der TU Braunschweig und der Mitgliedshochschulen des HVNB
  3. Berechtigte Externe (Lehrbeauftragte der Ostfalia, Studierende an Hochschulen außerhalb des HVNB, Alumni Beschäftigte, Beschäftigte des Studentenwerks, Ehepartner*innen und eingetragene Lebensgemeinschaften bei bestimmten Veranstaltungen wie z. B. Tanzkursen)

Es dürfen keine unangemeldeten Personen und keine Personen, die nicht der Teilnahmeberechtigung entsprechen (siehe 1.1), teilnehmen.  

 

1.2  Anmeldepflicht

Alle Veranstaltungen, die im Hochschulsport angeboten werden, sind aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt online.

Sollten Teilnehmende nicht bereit sein, die vom Präsidium beschlossenen Entgelte zu entrichten, behält sich der Hochschulsport vor, diese Teilnehmenden von den Sportkursen auszuschließen.

Die vom Hochschulsport angebotenen Kurse kommen erst zustande, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50 % der möglichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch 4 Personen, erreicht wird.

Es wird vor Ort eine Anwesenheitsliste geführt, in die sich die Teilnehmenden zu jedem Kurstermin mit Unterschrift eintragen. Die Kursleitung kontrolliert die Teilnahme mit Statusnachweis (z. B. Studierendenausweis). Bei Online-Teilnahme bestätigt die Kursleitung bei jedem Kurstermin die Anwesenheit der eingeloggten Personen in einer dem Kursleitenden vorliegenden Liste.

Teilnehmende haben mindestens zum ersten Kurstermin ihre Buchungsbestätigung elektronisch oder ausgedruckt mitzuführen. Sportstättenaufsichten, Kursleitende oder andere Berechtigte der Hochschule sind im Rahmen einer Kontrolle berechtigt, Nutzerinnen und Nutzer ohne gültigen Nachweis der Sportstätte bzw. der Veranstaltung zu verweisen.

2 Versicherung

In den Hochschulsportkursen, die über den Hochschulsport der Ostfalia organisiert und von qualifizierten Kursleitenden betreut bzw. beaufsichtigt werden, besteht für Studierende bei Verletzungen und Unfällen Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse (LUK) Niedersachsen.

Für alle gilt:

  • Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht.
  • Es wird empfohlen, Geld und Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen.
  • Auf keinen Fall Geld und Wertgegenstände in den Umkleideräumen ablegen.

 

2.1 Studierende

... sind grundsätzlich bei allen im Verantwortungsbereich der Ostfalia liegenden Veranstaltungen des Hochschulsports mit Kursleitenden gesetzlich unfallversichert.

  • Dies gilt nicht bei der freien Sportausübung und bei Gruppensport ohne qualifizierte Kursleitung.
  • Ob bei der Teilnahme an Wettkämpfen eine gesetzliche Unfallversicherung besteht, ist für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen.
  • Bei Wettkämpfen im Rahmen der Deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM) besteht keine gesetzliche Unfallversicherung.
  • Weiterhin sind Teilnehmende an Kursen, die von Partnervereinen angeboten werden, innerhalb der Vereine unfallversichert.

 

2.2 Arbeiter/-innen und Angestellte

... der Hochschule sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter folgenden Bedingungen gesetzlich unfallversichert:

  • Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte, körperliche und geistige Belastung auszugleichen.
  • Sie muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
  • Der Teilnahmekreis muss sich im Wesentlichen auf die Mitglieder der Hochschule beschränken. Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institutionen der Hochschule).
  • Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.
  • Kurse, die nur einmal über einen kurzen Zeitraum (bis 2 Wochen) laufen, und Wettkämpfe sind in keinem Fall versichert.
     

2.3 Für Beamte

... gilt ein Unfall beim Hochschulsport nur dann als Dienstunfall, wenn über die im Punkt 2.2 genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Gruppe muss durch eine/-n vom Dienstvorgesetzten beauftragte/-n Übungsleitenden angeleitet werden.
  • Es muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
  • Es muss für eine Gruppe ein genehmigter Übungsplan vorliegen.

 

2.4 Lehrbeauftragte und berechtigte Externe

... sind nicht über die LUK unfallversichert.

  • Hochschulfremden wird empfohlen eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Gegenüber berechtigten Externen und sonstigen Teilnehmenden übernimmt die Ostfalia keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme am Hochschulsport entstehen.

 

2.5 Online-Angebote

Online-Angebote sind vom Versicherungsschutz der Landesunfallkasse Niedersachsen ausgenommen.

3 Unfallschutz

3.1 Vermeidung

Grundlegendes gilt für jedes Angebot:

  • Aufwärmen mit angemessenen Übungen ist absolut notwendig.
  • Ein wesentlicher Aspekt ist die Achtung aller Beteiligten und deren körperliche und geistige Unversehrtheit.
  • Übungsleitende und Teilnehmende sollen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe tragen.
  • Armbanduhren und jeglicher Schmuck sind vor dem Training abzulegen. Piercings sind abzukleben und lange Haare sind zum Zopf zusammen zu binden.
  • Zum Schutz vor Verletzungen sollen Brillentragende sportgerechte Brillen bzw. Kontaktlinsen tragen.
  • Der Auf- und Abbau der Sportgeräte soll nur nach entsprechender Einweisung durch die Kursleitenden vorgenommen werden.

Die Leitfäden zur Vermeidung von Sportunfällen sind zu unbedingt beachten. Folgende Leitfäden liegen vor:

 

3.2 Sportunfälle

Alle Sportunfälle sind über die Kursleitung und/oder die verletzte Person im Hochschulsportbüro zu melden. Sportunfälle von Studierenden sind umgehend im Immatrikulationsamt und Sportunfälle von Beschäftigten in der Personalabteilung zu melden.

Entsprechende Formulare sind auszufüllen:

  • Für alle: Fragebogen vom Hochschulsport --> Beim Hochschulsport anfragen und gemeinsam ausfüllen.
  • Für Studierende: Unfallanzeige LUK Niedersachsen --> Beim Hochschulsport anfragen und gemeinsam ausfüllen.
  • Für Beschäftigte: Unfallanzeige LUK Niedersachsen --> Beim Hochschulsport anfragen und gemeinsam ausfüllen.

4 Entgelte

Entgelte werden gestaffelt nach den Statusgruppen (siehe 1.1 Teilnahmeberechtigung) erhoben.

4.1 Grundentgelte

Grundsätzlich wird versucht, die Kursveranstaltungen für Studierende (gem. 1.1a) kostenfrei anzubieten.

Beschäftigte der Ostfalia müssen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR und berechtigte externe Teilnehmende müssen 30,00 EUR je Semester bezahlen und können dann an allen weiteren Kursangeboten kostenfrei teilnehmen, es sei denn, es wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Diese Nutzungskarte ist über das Sportprogramm zu buchen, bevor ein weiterer Sportkurs gebucht werden kann.

Je Semester müssen Beschäftigte der Ostfalia eine Nutzungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro und berechtigte externe Teilnehmende eine Nutzungsgebühr von 30,00 Euro bezahlen und können dann an allen weiteren Kursangeboten kostenfrei teilnehmen, es sei denn, es wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Die Nutzungskarte ist zu buchen, bevor ein weiterer Sportkurs gebucht werden kann.

Für Veranstaltungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung müssen die Beschäftigten der Ostfalia keine Nutzungskarte zusätzlich buchen.

4.2 Zusatzentgelte

Darüber hinaus können zusätzliche Entgelte erhoben werden, wenn folgende Kriterien bei der Durchführung von Kursveranstaltungen bestehen:

  • Wenn externe Sportstätten gegen Entgelt angemietet werden müssen.
  • In Sportarten, in denen aus methodisch-didaktischen Gründen die zu betreuende Gruppe weniger als zehn Personen umfasst.
  • In Sportarten, in denen die Gruppen gleichzeitig von zwei Trainerinnen und Trainern betreut werden müssen.
  • In Sportarten, bei denen teures Sportgerät eingesetzt wird.
  • Bei Workshops und Seminaren.

 4.3 Freie Gruppen

Neben den durch den Hochschulsport betreuten Kursveranstaltungen besteht für Hochschulangehörige der Ostfalia die Möglichkeit, sich in freien Spielgruppen zusammen zu schließen. Die freien Gruppen werden vom Hochschulsport nur organisatorisch betreut. Damit besteht kein Versicherungsschutz bei Verletzungen und Unfällen.

Die Sporthalle kann von freien Spielgruppen genutzt werden. Näheres regelt die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthalle.

5 Teilnahme an BGF-Kursen für Beschäftigte

Die Ostfalia gestattet die Teilnahme an den BGF-Kursen innerhalb der durch die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit festgelegten Kernzeiten. Werden durch die Teilnahme Kernzeiten verletzt, sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, einen (halben) Gleittag hierfür zu beantragen. Die Kursdauer darf jedoch nicht als Arbeitszeit gewertet werden. Die Beschäftigten sind dazu verpflichtet, sich für die Teilnahme an einem BGF-Kurs aus dem elektronischen Zeiterfassungssystem auszubuchen.

6 Rücktritt

Entgeltfreie Kurse können ohne weitere Kosten durch die Teilnehmenden selbst storniert werden.

Der Rücktritt von einem entgeltpflichtigen Angebot muss im Hochschulsportbüro vor Nutzungsbeginn schriftlich angezeigt werden.

Eine Rückerstattung entgeltpflichtiger Angebote kann nur in begründeten Fällen erfolgen wie z. B.

  • Erkrankung / Verletzung
  • Studien-, Arbeitsortwechsel
  • Exmatrikulation / Verlassen der Hochschule

Ein schriftlicher Nachweis ist jeweils zu erbringen.

Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird nicht rückerstattet.

Tritt im laufenden Kurs bzw. Angebot einer der o. g. Gründe ein, kann eine anteilige Erstattung ab dem Tag der Bearbeitung, nicht jedoch rückwirkend erfolgen. Im Einzelnen entscheidet die Hochschule. Im begründeten Einzelfall können gesonderte Regelungen zur Rückerstattung getroffen werden.

7 Hygienemaßnahmen

Eine Teilnahme am Kurstermin sollte nicht stattfinden, wenn Anzeichen von Erkältungssymptomen vorliegen. Bei Krankheitssymptomen hat sich die betroffene Person bei der zuständigen Kursleitung als entschuldigt zu melden.

Allgemeine Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind einzuhalten, z. B.:

  • regelmäßiges Händewaschen (vor dem Kurs, nach dem Toilettengang oder nach dem Naseputzen, etc.).
  • Husten und Niesen in die Armbeuge.
  • Reinigung bzw. Desinfizierung der Gerätschaften nach dem Training durch die nutzende Person.
  • Wenn möglich, eigenes Material zur Kursstunde mitbringen.
  • Nutzung der Matten mit einem mitgebrachten großen Handtuch.

8 Online-Angebote

Den Link, um an den Online-Kursen teilzunehmen, erhalten Sie in der Anmeldebestätigung.

Sicherheitshinweise:

  • Bei unseren digitalen Sport- und Gesundheitsangeboten sind Sie nicht zusätzlich unfallversichert.
  • Sorgen Sie für genügend Platz und einen rutschfreien Untergrund.
  • Beseitigen Sie Stolperfallen (Kabel, Teppich etc.).

9 Sportstättennutzung

Näheres regeln die Nutzungsordnungen der jeweiligen Sportstätten, die Hausordnung sowie die Buchungs- und Teilnahmebedingungen des Hochschulsports. Bei Verstoß kann die Person vom Kurs bzw. von der Sportstätte verwiesen werden.

Insbesondere gilt:

  • Die Einrichtung darf nur zu den festgelegten Kurszeiten bzw. der Vertragslaufzeit genutzt werden.
  • Die Einrichtung und die Geräte dürfen nur in Anwesenheit und unter Anleitung einer von der Hochschulsporteinrichtung genehmigten Aufsichtsperson genutzt werden.
  • Das Betreten der Sportstätte ist nur mit Hallensportschuhen mit abriebfester und sauberer Sohle, barfuß oder auf Socken gestattet.

Drogen, offenes Feuer und Rauchen ist in den Einrichtungen verboten.

10 Kontrollen

Für die Qualitätssicherung werden im Laufe des Kurszeitraums unangekündigt stichprobenartig Kursbesuche durch die Hochschulsporteinrichtung bzw. eine von ihr beauftragten Person durchgeführt.

nach oben
Drucken