Dienstverkehr mit der Zentralen Betriebswerkstatt
Arbeitsaufträge werden ausschließlich über den Auftragsschein erteilt. Hierzu kann das Formular als pdf-Datei heruntergeladen und mit Adobe Acrobat ausgefüllt werden. Die Informationen zum Auftrag, wie Beschreibung der Arbeit, Auftraggeber, Terminwunsch, Kostenträger, sind vollständig anzugeben.
Die für jeden Auftrag aufgewendeten tatsächlichen Arbeitsstunden und der jeweilige Maschineneinsatz werden von der Zentralen Betriebswerkstatt erfasst. Festgehalten wird ferner neben dem Wert des aus dem Lagerbestand entnommenen Materials auch der Materialaufwand, der haushaltsmäßig an anderer Stelle (z.B. bei Forschungsvorhaben, Aufträgen Dritter) nachgewiesen wird.
- Bei
Aufträgen, die durch Dritte oder Nebentätigkeiten entstehen, erhält der
Auftraggeber eine verbindliche Vorkalkulation des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer.
- Bei
internen Aufträgen trägt der Auftraggeber den Materialaufwand sowie die
Sondereinzelkosten der Fertigung.
- Die
Ermittlung des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer erfolgt nach dem erweiterten
Kalkulationsschema und setzt sich wie folgt zusammen:
Werkstoffkosten
+ Fertigungskosten
+ Sonderkosten der Fertigung
+ Verwaltungskosten
+ Gewinn
Verkaufspreis ohne MwSt