Dienstverkehr mit der Zentralen Betriebswerkstatt

Arbeitsaufträge werden ausschließlich über den Auftragsschein erteilt. Hierzu kann das Formular als pdf-Datei heruntergeladen und mit Adobe Acrobat ausgefüllt werden. Die Informationen zum Auftrag, wie Beschreibung der Arbeit, Auftraggeber, Terminwunsch, Kostenträger, sind vollständig anzugeben.

Die für jeden Auftrag aufgewendeten tatsächlichen Arbeitsstunden und der jeweilige Maschineneinsatz werden von der Zentralen Betriebswerkstatt erfasst. Festgehalten wird ferner neben dem Wert des aus dem Lagerbestand entnommenen Materials auch der Materialaufwand, der haushaltsmäßig an anderer Stelle (z.B. bei Forschungsvorhaben, Aufträgen Dritter) nachgewiesen wird.

  • Bei Aufträgen, die durch Dritte oder Nebentätigkeiten entstehen, erhält der Auftraggeber eine verbindliche Vorkalkulation des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer.
     
  • Bei internen Aufträgen trägt der Auftraggeber den Materialaufwand sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung.
     
  • Die Ermittlung des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer erfolgt nach dem erweiterten Kalkulationsschema und setzt sich wie folgt zusammen:

       Werkstoffkosten
    + Fertigungskosten
    + Sonderkosten der Fertigung
    + Verwaltungskosten
    + Gewinn                                     
    Verkaufspreis ohne MwSt