Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
Career Service
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail
career@ostfalia.de
Ansprechpartner/-innen
Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter, M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.
Studierenden-Servicebüro Wolfsburg
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro Wolfsburg
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg
Tel.: +49 5361 8922 15030
Fax: +49 5361 8922 15504
E-Mail
ssb-wob@ostfalia.de
Web
www.ostfalia.de/ssb
Praxissemesterbeauftragter Fakultät Fahrzeugtechnik
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel -
Fakultät Fahrzeugtechnik
Schlosserstraße 8
38440
Wolfsburg
Prof. Dr.-Ing. Karl-Thomas Kaiser
Raum
S 009
Telefon: +49 (0) 5361 8922 -21050
Email: pav-f@ostfalia.de
Die verbindlichen Vorschriften sind in der Praxissemesterordnung der Fakultät Fahrzeugtechnik enthalten.
Die Ingenieurstudiengänge der Fakultät Fahrzeugtechnik bestehen neben dem Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen.
Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei sollte eine Studienarbeit angefertigt werden. Im 7. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt werden.
Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind zulässig. Ein späterer Beginn ist möglich. Die Dauer des Praxissemesters umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen.
Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolvent*innen der Studiengänge erwarten.
Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin können aus den Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden.
Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.
Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität.
Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert dich bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.).
Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester
sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung
entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden,
wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine
äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.
Der Erfolg der Praxissemester hängt eng mit der Auswahl der Praxisstelle zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden.
Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein:
Jeder Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der/die Praxissemesterbeauftragte und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich.
Studierende verhandeln selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst und um eine Schilderung der im Studium erworbenen Qualifikationen ergänzt werden. Der Career Service hilft Ihnen gerne dabei weiter. Hierfür bieten wir Beratungstermine und Schlüsselqualifikationsseminare an.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden (siehe Anmeldung und Downloads). Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg oder per Mail eingereicht.
Nach dem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.
Termine
Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:
Solltest du zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, füllst du es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung). Reiche die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn deines Praxissemesters nach.
Dies sind nicht die Termine, an denen du anfangen musst,
dich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Du solltest viel früher, im Einzelfall mehr als ein
Jahr vor Antritt des Praxissemesters, mit der Stellenauswahl beginnen!
Zulassung
Durch den
Beschluss des Fakultätsrates wird
die laut Prüfungsordnung festgelegte Z2-Zulassungsvoraussetzung bis auf weiteres ausgesetzt: Zum
Praxissemester im 5. Fachsemester wird zugelassen wer Z1 erreicht, d.h. mindestens 40 Credits aus
den Semestern 1 und 2 erworben hat.
Betreuung durch die Hochschule
Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine*n Hochschullehrer*in oder eine*n prüfungsberechtigte*n Lehrende*n, die/der in der Regel auch die Studienarbeit beurteilt. Studierende müssen vor Antritt der Praxissemester mit eine*m Hochschullehrer*in in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Solltest du Schwierigkeiten bei der Suche nach einer passenden Hochschullehrerin/einem passenden Hochschullehrer haben, kann dir der Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein.
Falls das Unternehmen an der Hochschule noch nicht bekannt ist, erfolgt eine Überprüfung durch den Career Service. Wenn die Kriterien erfüllt sind, dass ein Praxissemester gemäß der Praxissemesterordnung erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die Stelle anerkannt. Dies erfolgt durch den Career Service.
Der Vertrag muss mindestens in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung oder eine Kopie ist im Studierenden-Servicebüro oder Career Service abzugeben bzw. per Mail einzureichen. Der Praxisstelle ist die Praxisphasenordnung zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Die Vorlagen der Hochschule erhältst du unter Downloads. Hierzu noch einige Hinweise:
Betreuer/-in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Student/-innen in der Praxisstelle sollte durch eine/-n sachkundige/-n Mitarbeiter/-in gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Student/-innen in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.
Vergütung
Student/-innen im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch
zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen
auf. Außerdem werden von den Student/-innen Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in
jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen
zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.
Urlaub und Krankheit
Student/-innen im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen.
Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden.
Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschulveranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb ein/-e Betreuer/-in für Sie nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Kopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben.
Ausbildungsplan
Für die Praxiszeit empfehlen wir mit den Betreuer/-innen der Hochschule und der Praxisstelle ein Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Student/-innen Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Student/-innen weitgehend selbständig bearbeitet werden können.
Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät organisiert und durchgeführt.
Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht für die Studiengänge Fahrzeugtechnik sowie Fahrzeugmechatronik und -informatik!
Praxissemestertag: Vorbereitung des
Praxissemesters
Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Studierenden vor deren Beginn an einer
Informationsveranstaltung zum organisatorischen Ablauf teilnehmen. Regulär sollte sie im 3.
Semester besucht werden.
Praxissemestertag: Nachbereitung des
Praxissemesters
Die Praxissemesterrückkehrer*innen richten jeweils zusammen mit dem Career Service am Ende
ihres Praxissemesters eine Informationsveranstaltung für nachfolgende Praxissemestergenerationen
aus. Dabei stellen Sie an einer Stellwand ihre Praxissemesterstelle vor und beantworten Fragen der
jüngeren Semester. Sollte diese Veranstaltung nicht in Präsenz durchführbar sein, so füllen die
Studierenden Fragebögen aus, die auf der
Seite zur Infoveranstaltung verlinkt werden.
Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist:
Praxissemester Arbeitszeugnis + Stellwandpräsentation SSB
Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt die Praxissemesterordnung folgendes vor:
Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:
Längere Vorlaufzeit
Die Vorbereitung eines Praxissemesters im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.
Versicherungsschutz
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informiere dich bei deinem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichend Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Förderung
Über die Bedingungen, unter denen du Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten kannst, informiere dich bitte beim International Student Office. Grundinformationen dazu erhältst du auch im Studierenden-Servicebüro.
Sprachliche Vorbereitung
Solltest du ein Praxissemester im Ausland planen, bedenke, dass du Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigst. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Informiere dich vorab im Sprachenzentrum.
Weitere Hinweise kannst du der Webseite des International Student Office entnehmen.
Unter folgendem Link findest du einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Fahrzeugtechnik (Studiengänge "Fahrzeugtechnik", "Fahrzeugmechatronik und -informatik" sowie "Online-Studiengang Fahrzeugtechnik/Fahrzeugsystemtechnik"