Service für die Praxiszeit

Studierende sind während des Praxissemesters mit allen Rechten und Pflichten an der Ostfalia immatrikuliert. Du hast dich daher in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Fachsemester zurückzumelden.

Im Einzelnen gilt:

  • Die Studierenden besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule.
  • Die studentischen Vergünstigungen wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleiben erhalten.
  • Während der Praxissemester können Prüfungen abgelegt werden, sofern hierdurch nicht der Ablauf des Praxissemesters gestört wird.
  • Ausländische Studierende benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Praxissemester keine Arbeitserlaubnis.

Wir haben für dich allgemeine Infos für deine Praxiszeit zusammengestellt.

Du findest hier z.B. Infos zu folgenden Themen:

BAföG-Förderung

Bibliotheksausleihe

Mindeslohngesetz

Semesterticketbefreiung

Versicherungen