Ablauf des Praxissemesters an der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien

Praxissemester Ansprechpartner*innen

Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartner*innen zur Verfügung:


Career Service

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter

Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail: career@ostfalia.de

Ansprechpartner*innen:

Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Lara Mesterknecht
Jessica Sölter, M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.


Studierenden-Servicebüro SZ

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Tel.: +49 5341 875 15040
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail: ssb-sz@ostfalia.de
Web: www.ostfalia.de/ssb


Praxissemesterbeauftragter der Karl-Scharfenberg-Fakultät

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter

Prof. Dr. Albert Galli
Raum B.1.OG.16
Tel.: +49 5341 875 52070
Fax: +49 5341 875 51004
E-Mail: a.galli@ostfalia.de

Ziel und Zweck des Praxissemesters

Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester trägt dazu bei, den Berufseinstieg zu erleichtern. Von großem Vorteil sind die persönlichen Kontakte, die während der Durchführung des Praxissemesters geknüpft werden.

Im Praxissemester sollen Studierende lernen, das durch das Studium erworbene Wissen in ein dem Ausbildungsziel entsprechendes Handeln umzusetzen. Das praktische Studium im Praxissemester soll unter der Anleitung durch den Ausbildungsbetrieb (Praxisstelle) und die Hochschule erfolgen. Im Praxissemester sollen weitgehend selbständige Leistungen erbracht werden.

Während eines Praxissemesters sollen Studierende verschiedene Aspekte der betrieblichen Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen lernen und vertiefte Einblicke in technische, organisatorische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten.

Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandspraktikum in der Regel positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Ein Auslandsaufenthalt wird aus diesen Gründen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz generell als Pluspunkt gewertet. Der Career Service informiert dich gerne bei Fragen, die mit einem Auslandspraktikum in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus steht dir für Detailfragen das International Student Office der Hochschule zu Verfügung.

Zeitliche Einordnung des Praxissemesters MST

Für die Studiengänge TM, SPM, SRM, MD, MK, MM ist im 6. Fachsemester ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen. Für den Studiengang DS ist im 6. Fachsemester ein Praxissemester eingeordnet.  Die Anfertigung der Bachelorarbeit ist bei DS für das 7. Fachsemester vorgesehen.

Zeitliche Einordnung des Praxissemesters VL

LOM, MPM, WMV, LIM, STS, NaMo

Im 7. Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen.

 

Logistik- und Informationsmanagement im Praxisverbund (LIP)

Logistikmanagement im Praxisverbund (LOP)

Im letzten Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen.

Zeitliche Einordnung des Praxissemesters MVL

Im 3. Fachsemester ist ein Praxissemester eingeordnet. In diesem Semester ist auch die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen.

Beginn und Dauer des Praxissemesters

Das Praxissemester beginnt in der Regel am 1. März oder am 1. September. Abweichend kann ein Praxissemester auch bereits nach Beendigung des vorangegangenen Prüfungszeitraumes begonnen werden. Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 3 Monate betragen (ohne Urlaub). Für den Studiengang „Digitales Storytelling (DS)“ ist eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens 24 Wochen verpflichtend. Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. In der Regel ist die praktische Tätigkeit in einem geschlossenen Zeitraum abzuleisten.

In Ausnahmefällen kann auf begründeten Antrag die Zweiteilung eines Praxissemesters genehmigt werden. Beide Praxissemesterteile müssen dabei im Zeitraum eines Verwaltungssemesters liegen.

Anforderungen an die Praxisstelle

Das Praxissemester dient der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.

Die Praxisstelle soll neben den vertraglichen Festlegungen u. a. gewährleisten, dass

  • ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
  • während des gesamten Praxissemesters ein dem Ausbildungsziel entsprechendes Arbeiten gewährleistet ist,
  • zur Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit eine sachkundige Mitarbeiterin/ein sachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung steht.

Anmeldung

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester im Studierenden-Servicebüro oder Career Service angemeldet werden. Hierdurch wird der Hochschule folgendes mitgeteilt:

  • Anfangs- und Enddatum Ihrer Praxisphase
  • Name und Adresse der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Praxisstelle
  • Betreuer/in seitens der Hochschule inkl. Unterschrift

Nach dem Eingang der Anmeldung überprüft das SSB, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Termine

Die Anmeldung ist bis zum folgenden Termin einzureichen:

  • 31. Januar für ein Pflichtpraktikum im folgenden Sommersemester
  • 10. Juli für ein Pflichtpraktikum im folgenden Wintersemester

Solltest du zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular eintragen können, fülle es soweit wie möglich aus (vorläufige Anmeldung) und reiche die fehlenden Angaben spätestens zum Beginn deines Pflichtpraktikums ein.

Dies sind nicht die Termine, an denen du anfangen musst, dich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Du solltest viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt des Praxissemesters, mit der Stellenauswahl beginnen!

Zulassung zum Praxissemester

Bachelor
Studierende werden zum Praxissemester zugelassen, wenn
• die Anmeldung bis zum letzten Tag des Prüfungszeitraumes des vor dem Praxissemester liegenden Theoriesemesters erfolgt ist,
• der Praxissemestervertrag durch die Hochschule ohne Beanstandungen geprüft wurde,
• eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät ihre Betreuung zugesichert hat.

Die Zulassung zum Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des letzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester und zwei Modulprüfungen des vorletzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester alle Modulprüfungen bestanden wurden. Zusätzlich muss die Studienarbeit, sofern sie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, als erfolgreich abgeschlossen bescheinigt sein.

Master
Studierende werden zum Praxissemester im 3. Semester zugelassen, wenn
• die Anmeldung bis zum letzten Tag des Prüfungszeitraumes des vor dem Praxissemester liegenden Theoriesemesters erfolgt ist,
• der Praxissemestervertrag durch die Hochschule ohne Beanstandungen geprüft wurde,
• eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät ihre Betreuung zugesichert hat.

Die Zulassung zum Master-Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des zweiten Theoriesemesters und eine Modulprüfung des ersten Theoriesemesters alle Modulprüfungen bestanden wurden.

Vertragsabschluss mit der Praxisstelle

Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, eine Kopie erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist die Praxissemesterrichtlinie zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule können bei Bedarf auf der Webseite des Career Service entnommen werden.

Betreuer*in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine* sachkundige* Mitarbeiter*in gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.

Vergütung
Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erteilt das BAföG-Amt.

Urlaub und Krankheit
Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als einem Monat.

Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden.

Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Dabei muss beachtet werden, dass die Freistellung für Hochschulveranstaltungen festgehalten wurde und der Betrieb eine*n Betreuer*in nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular im Career Service oder im Studierenden-Servicebüro abzugeben.

Ausbildungsplan
Es ist von Vorteil für die Praxiszeit mit den Betreuer*innen der Hochschule und der Praxisstelle einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Student*innen weitgehend selbständig bearbeitet werden können.

Betreuung durch die Hochschule

Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen
Das Praxissemester wird durch Seminare vorbereitet, um eine Einbindung des Praxissemesters in das Studium zu gewährleisten.

Fachliche Betreuung
Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine*n Hochschullehrer*in oder prüfungsberechtigte*n Lehrende*n. Die Studierenden müssen also vor Antritt des Praxissemesters mit einer*m Hochschullehrer*in in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer*m Hochschullehrer*in auftreten, kann der Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Ein*e Hochschullehrer*in kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen.

Bescheinigung des Praxissemesters

Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist
• Abgabe des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle,
• Ausfüllen des Online-Fragebogens.


Schriftlicher Tätigkeitsnachweis
Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:

• Zeitspanne des Praktikums
• Praktikumsinhalte


Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies auf Wunsch aus.

Hinweise zur Bachelorarbeit

Entsprechend der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien vom 12.05.2020 gilt:

„§ 20 Zulassung zur Bachelorarbeit

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Modulprüfung und der betreuten Praxisphase schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen.“

Wenn die betreute Praxisphase deine letzte offene Prüfungsleistung vor der Bachelorarbeit und dem Kolloquium ist, musst du deine Bachelorarbeit spätestens 3 Monate nach Beendigung der betreuten Praxisphase (letzter Arbeitstag) anmelden. Die Anmeldung erfolgt als schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss.

Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (PA06) findest du auf der Webseite der Fakultät Karl-Scharfenberg:

https://www.ostfalia.de/cms/de/k/studium/pruefungen/download/

Praxissemester im Ausland

Das Praxissemester kann auch im Ausland abgeleistet werden. Dauer und inhaltliche Ansprüche an das Praxissemester im Ausland sind die gleichen wie im Inland. Für das Praxissemester im Ausland sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit

Die Vorbereitung eines Praxissemesters im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.

Versicherungsschutz

Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Informationen sollten vorab bei Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u.a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfall-versicherung eingeholt werden.

Förderung

Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro.

Sprachliche Vorbereitung

In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachenkenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Weitere Hinweise können auf der Webseite des International Student Office entnommen werden.

 

Anrechnung von äquivalenten Tätigkeiten

Mit der Praxissemesterordnung, die zum WS 24/25 in Kraft tritt, ändert sich die Möglichkeit einer Anrechnung von äquivalenten Tätigkeiten:

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss berufspraktische Tätigkeiten anerkennen, wenn diese nach dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §3 (2) Satz 1 der Praxissemesterordnung begonnen wurden und das durch das Studium erworbene Wissen in ein dem Ausbildungsziel entsprechendes Handeln umgesetzt wurde (Feststellung der Gleichwertigkeit).


Unter folgendem Link findest du einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (K).

Prozessbeschreibung

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