Praxiszeiten an der Fakultät Recht
Für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Recht sind zwei vollständige Praxissemester mit einer Mindestdauer von 22 Wochen vorgesehen:
RFS-Studierende absolvieren das 1. Praxissemester im 5. und das 2. Praxissemester im 7. Semester, RPP- und WR-Studierende im 4. und 7. Semester.
Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle sind wir gerne behilflich.
Du findest im Folgenden:
Informationen zum Ablauf der
Praxissemester
Formulare, Vertragsvorlagen,
Praxissemesterrichlinien
Infoveranstaltung