Praxissemesterordnung Fakultät Recht
Anmeldung und Bescheinigung 1. Praxissemester
Bis SoSe 23: Bescheinigung 1. Praxissemester
Anmeldung 2. Praxissemester
Zur späteren Bescheinigung des 2. Praxissemesters ist nur ein Tätigkeitsnachweis
(Praktikantenzeugnis o.ä.) im SSB einzureichen.
Detaillierte Infos zum Ablauf lesen Sie bitte im Bereich "
Anmeldung und Zulassung zum Praxissemester" und in der
Prozessbeschreibung nach.
Weitere Formular und Hinweise zur Anrechnung einer Werkstudententätigkeit auf die Praxissemester erhalten Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät.