Career Service
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Career Service
Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
38229 Salzgitter
Tel.: +49 5341 875 15605
Fax: +49 5341 875 15604
E-Mail:
career@ostfalia.de
Ansprechpartner*innen
Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter, M.A.
Julia Hussendörfer, M.A.
Studierenden-Servicebüro WF
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro WF
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Besucheranschrift:
Am Exer 45
38302 Wolfenbüttel
Tel.: +49 5331 939 15020
Fax: +49 5331 939 15404
E-Mail:
ssb-wf@ostfalia.de
Web:
www.ostfalia.de/ssb
Praxiszeitenbeauftragter Fakultät Recht
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Recht
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Ass. iur. Oliver Kahl, MLL.
Raum KU09 (Kubus, EG)
Tel.: +49 (0) 5331 939 33310
E-Mail:
praxiszeiten-r@ostfalia.de
Web:
www.ostfalia.de/r/studium/praktika
Die verbindlichen Vorschriften sind in der "Ordnung für die Durchführung der Praxissemester" der Fakultät Recht enthalten. Im Anhang der Ordnung befindet sich zudem der dazugehörige Ausbildungsrahmenplan:
-
Ordnung für die Durchführung der Praxissemester BPO
2020
-
Ordnung für die Durchführung der Praxissemester BPO
2014
Die Regelstudienzeit der Studiengänge der Fakultät Recht umfasst sieben Semester und beeinhaltet
zwei Praxissemester: Für die Bachelorstudiengänge der BPO 2020: RPP und WR im 4. und 7.
Semester, RFS im 5. und 7. Semester. Studienrende der BPO 2014 absolvieren die Praxissemester
ebenfalls im 5. und 7. Semester.
Das 2. Praxissemester sollte jeweils mit der abschließenden Bachelorthesis und dem
Kolloquium durchgeführt werden.
Das Praxissemester beginnt in der Regel mit dem Semesteranfang (1. März bzw. 1. September). Ein anderer Starttermin ist jedoch ohne gesonderten Antrag möglich, sofern die Praxiszeit nicht in die Vorlesungs- oder Prüfungszeiten benachbarter Semester hineinreicht.
Für die Erfüllung der zeitlichen Anforderungen ist von der in der Praxisstelle üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft auszugehen. Gewährt die Praxisstelle der/dem Studierenden Urlaub, muss die Beschäftigungsdauer entsprechend verlängert werden. Das gilt auch im Krankheitsfall von mehr als vier Wochen für den vier Wochen überschreitenden Zeitraum
Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist eine durchschnittliche Mindestarbeitszeit von 17,5 Stunden je Woche nicht zu unterschreiten. Die Dauer der Praxissemester verlängert sich entsprechend, bis der Umfang der Arbeitszeit erreicht ist, die eine Vollzeitkraft abzuleisten hat.
Ziel der Praxissemester ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis
herzustellen. Die Praxissemester sollen die Fähigkeit der Studierenden zum erfolgreichen Umsetzen
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in konkreten
Praxissituationen fördern und entwickeln helfen sowie zur intensiveren Verzahnung von Theorie
und Praxis in der Ausbildung beitragen.
Ziel der Praxissemester ist es, durch eine intensive Befassung mit rechtlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Fragestellungen eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Sie sollen die Studierenden an anwendungsorientierte Tätigkeiten heranführen. In ihnen erhalten die Studierenden während des Studiums die Möglichkeit, die in verschiedenen Disziplinen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Anleitung auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden.
Hierbei sollen die Studierenden bereits während des Studiums verschiedene Aspekte der betrieblichen Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen lernen und vertiefte Einblicke in organisatorische, ökonomische, rechtliche und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten.
Die Praxissemester sollen die Fähigkeit der Studierenden zum erfolgreichen Umsetzen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in konkreten Praxissituationen fördern und entwickeln helfen.
Zudem können die Praxissemester dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.
Die Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das heißt, dass
sie im Schnittbereich betriebswirtschaftlicher und rechtspraktischer Tätigkeitsfelder absolviert
werden, die möglichst der gewählten Vertiefungsrichtung
entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
Die Praxissemester sind vorzugsweise in privatwirtschaftlichen Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen, Banken, Sparkassen, Versicherungen, bei Steuer- und Unternehmensberatern, bei Wirtschaftsprüfern, in größeren Wirtschaftsanwalts- und Rechtsanwaltskanzleien sowie bei Behörden und Organisationen zu absolvieren.
Inhaltliche Anforderungen und mögliche Tätigkeitsfelder je nach Vertiefungsrichtung sind den
Ausbildungsrichtlinien zu entnehmen.
Die Praxisstelle soll der/dem Studierenden in fachlicher Hinsicht während der gesamten
Praxisdauer Gelegenheit zum Erwerb betriebswirtschaftlicher und juristischer Kenntnisse geben und
sie/ihn an der Lösung praktischer Aufgaben beteiligen. Darüber hinaus muss die Praxisstelle die
Betreuung durch eine/n fachlich qualifizierte/n Unternehmensangehörige/n sicherstellen und einen
Arbeitsplatz für die/den Studierende/n bereitstellen.
Bitte beim SSB oder Career Service erkundigen, ob das gewünschte Unternehmen bereits für ein Praxissemester anerkannt ist. Falls dies nicht der Fall, muss eine Anerkennung bei dem Praxissemesterbeauftragten Herrn Kahl per Mail erbeten werden, mit folgenden Angaben:
Der Vertrag muss in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten
die Studentin/der Student sowie die Praxisstelle, eine Kopie des Vertrags muss beim
Studierenden-Servicebüro oder dem Career Service zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden. Der
Praxisstelle ist der Ausbildungsrahmenplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Auf den Seiten
des Career Service befinden sich
Vertragsvordrucke der Hochschule, die möglichst verwendet werden
sollen.
Im Folgenden Hinweise zum Vertragsabschluss:
Betreuer/in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen. Sie sind zugleich Gesprächspartner in allen Fragen, die das Vertragsverhältnis berühren.
Vergütung
Studierende in den Praxissemesters haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch
zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxiszeit u.U. erhebliche Mehraufwendungen
auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in
jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen
zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt.
Urlaub und Krankheit
Studierende haben während beider Praxissemester keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle
kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die
Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert
werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 4 Wochen.
Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags
beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service
verständigt werden. Ein Wechsel der Praxisstelle während der Praxissemester
ist nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein
Wechsel bedarf der Zustimmung des Betreuers/der Betreuerin und des Prüfungsausschusses.
Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, und die Praxisstelle auf den Abschluss eigener Verträge besteht, werden sie ebenfalls anerkannt. Die Verträge der Unternehmen sollen jedoch folgende Punkte regeln:
Es sollte bei Vertragsabschluss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer benennt.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden ( s. Formulare). Diese Anmeldung senden Sie per Mail an das Studierenden-Servicebüro ssb-wf@ostfalia.de. Bei detaillierten Rückfragen wenden Sie sich direkt an den Career Service.
Anmeldefristen:
Zulassungsbedingungen:
1. Praxissemester
2. Praxissemester
Der reguläre Anmelde-Ablauf:
Wenn zu den Anmeldefristen die Praxisstelle noch nicht feststeht (vorläufige Anmeldung):
Vorbereitung der Praxisphase
Zur Vorbereitung der Praxisphase müssen die Studierenden des dritten Semesters vor Beginn des Praxissemesters an der entsprechenden Infoveranstaltung teilnehmen. Diese wird durch den Career Service organisiert. Eine Teilnehmerliste, die dem Nachweis der Teilnahme dient, liegt nach der Veranstaltung zur Unterschrift aus.
Über das 1. Praxissemester muss eine schriftliche Ausarbeitung in Form eines Praxisberichtes
angefertigt werden. Der Bericht ist 3 Wochen nach Ableistung des 1. Praxissemesters bei dem/der
betreuenden Hochschullehrer/-in im
Moodle-Praxissemesterkurs
hochzuladen und wird auf dem Bescheinigungsformular bewertet.
Für die Erstellung des Berichts gilt - sofern der/die betreuende Hochschullehrer/in keine
abweichenden Vorgaben stellt - der
"Leitfaden zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten". Zudem
ist folgende Form und Umfang zu beachten:
Die Anerkennung des 1. Praxissemesters erfolgt über
Das zugehörige Formular befinden sich auf den Internet-Seiten des Career Service.
Für die Anerkennung des 2. Praxissemesters senden Sie nur einen schriftlichen Tätigkeitsnachweises an das SSB oder den Career Service.
Schriftlicher Tätigkeitsnachweis
Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxiszeit einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:
Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über die Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies in der Regel auf Wunsch aus.
Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Absolvierung im Inland. Praxissemester im Ausland werden besonders gefördert. Die erforderlichen Nachweise zum Ausbildungsvertrag und zu Art und Qualität der Praxistätigkeit sind von den Studierenden beizubringen. Die Betreuerin/der Betreuer sind ihnen hierbei nach Möglichkeit behilflich. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandspraktikum meist auch positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet.
Für eine Praxiszeit im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:
Längere Vorlaufzeit
Die Vorbereitung einer Praxiszeit im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte in der Regel mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.
Versicherungsschutz
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Studierende sollten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern informieren, ob ausreichender Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.
Förderung
Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro.
Sprachliche Vorbereitung
In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachenkenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Diese können unter anderem durch das Angebot des Sprachenzentrums ausgebaut werden. Weitere Hinweise können zudem den Web-Seiten des International Student Office entnommen werden.
Nach der BPO 2014 und 2020 ist unter den Voraussetzungen des §12 der Praxiszeitenordnungen eine Anrechnung von Werkstudentätigkeiten in Ausnahmefällen als Praktika möglich.
Zur Beantragung beachte bitte unbedingt die
Checkliste zur Anrechnung des 1. und 2.
Praxissemesters. Die Unterlagen müssen
vollständig eingereicht werden. Sende diesen
formlosen Antrag an
praxiszeiten-r@ostfalia.de.
Seit der BPO 2020 ist eine Beantragung der Anrechnung von Werkstudententätigkeiten nur noch auf die Zukunft möglich. Der begründete Ausnahmefall bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden.